Spanische Übernahmehürde im Energiesektor verstößt gegen EU-Recht
Stand: 17.07.2008
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Luxemburg/Madrid (dpa) - Spanien darf Übernahmen im heimischen Energiesektor nicht von einer vorherigen Genehmigung durch die Branchenaufsichtsbehörde CNE abhängig machen. Deren 2006 eingeführtes Vetorecht, das vor allem bei der Übernahmeschlacht um den Stromversorger Endesa für Aufsehen sorgte, verstoße gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs. Das beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Eine Berufung ist nicht möglich. Für Endesa war auch der deutsche Energieriese E.ON im Rennen gewesen. Der Düsseldorfer Konzern kam aber letztlich nicht zum Zuge.