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Spanische Übernahmehürde im Energiesektor verstößt gegen EU-Recht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Luxemburg/Madrid (dpa) - Spanien darf Übernahmen im heimischen Energiesektor nicht von einer vorherigen Genehmigung durch die Branchenaufsichtsbehörde CNE abhängig machen. Deren 2006 eingeführtes Vetorecht, das vor allem bei der Übernahmeschlacht um den Stromversorger Endesa für Aufsehen sorgte, verstoße gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs. Das beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Eine Berufung ist nicht möglich. Für Endesa war auch der deutsche Energieriese E.ON im Rennen gewesen. Der Düsseldorfer Konzern kam aber letztlich nicht zum Zuge.

Spanien akzeptiere das Urteil, erklärte Wirtschaftsminister Pedro Solbes in Madrid. Der Europäische Gerichtshof müsse jedoch erläutern, welcher nationale Spielraum den einzelnen Ländern bei solchen Übernahmen noch bleibe. An dieser Erklärung sei er «sehr interessiert», ergänzte Solbes. Noch kenne er die Urteilsbegründung des EuGH nicht in vollem Umfang. Das Industrieministerium vertrat die Ansicht, Spanien habe sehr wohl das Recht aktiv zu werden, wenn es darum gehe, die Stromversorgung des Landes zu gewährleisten.