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Sonderkündigungsrecht bei Einführung von Zusatzbeiträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle - Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Das gelte auch dann, wenn ein bereits erhobener Zusatzbeitrag erhöht wird, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Jede Kasse müsse ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen, erklären die Experten. Bis zum 31. Dezember 2010 war der Zusatzbeitrag auf acht Euro begrenzt. Seit dem 1. Januar dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben.