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SEPA: Europaweit einheitliche Kontonummern ab 2014

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel - Der Zahlungsverkehr innerhalb der EU soll schneller und billiger werden. Europaweit einheitliche Kontonummern sollen in 2014 die alten Zahlenkombinationen ablösen - dies gilt auch für Transfers im Inland.

Kontonummer und Bankleitzahl haben bald ausgedient - dann müssen sich Bankkunden zwei längere Zeichenkombinationen merken. Wie setzen sie sich zusammen?

IBAN:

Die bisherige Kontonummer wird am 1. Februar 2014 von der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) abgelöst. Sie besteht in Deutschland aus einer 22-stelligen Kombination von Buchstaben und Ziffern. Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für ein deutsches Konto. Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (im Beispiel 370 400 44) und von hinten aufgefüllt die Kontonummer (die je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst). Beispiel: DE89370400440532013000

BIC:

Der BIC (Bank Identifier Code) ersetzt bei SEPA die bisherige Bankleitzahl (beispielsweise 37040044). Er identifiziert Kreditinstitute weltweit und ist entweder acht oder elf Stellen lang.

Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, danach folgen der Ländercode DE, die zweistellige Ortsangabe und die Filialbezeichnung. BEISPIEL: MARKDEFFXXX. Von Februar 2014 an entfällt die BIC für nationale Überweisungen, von Februar 2016 an für grenzüberschreitende Geldtransfers.

Das müssen Verbraucher beachten:

Welche Vorteile bieten die neuen SEPA-Regeln?

"Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller, billiger und sicherer", schreibt das Europaparlament. Im Europäischen Zahlungsraum SEPA stehen die Banken stärker im Wettbewerb miteinander und müssen versteckte Gebühren abschaffen. Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen - ohne Bankgebühr.

Was ändert sich für den Verbraucher?

Bei Überweisungen muss der Bankkunde künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss er die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN eintragen. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code BIC ersetzt - an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Der BIC soll ab 2014 aber nach und nach wegfallen.

Wie kompliziert sind die neuen Angaben wirklich?

Kritiker haben die neue 22-stellige Zahl "IBAN, die Schreckliche" getauft. Die anfängliche Aufregung hat sich inzwischen aber gelegt. EU und Notenbanken verweisen darauf, dass die Zahlenkombination der IBAN leicht zu merken ist: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn.

Was hilft in der Praxis?

Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch bereits auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten den Kunden Umrechnungshilfen an: Gibt ein Kunde seine alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.

Was passiert, wenn die Überweisung im Nichts landet?

Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten.

Wie geht es mit der BIC weiter?

Auf den Code zur Identifizierung der Bank (BIC), der elf Buchstaben hat, soll bei nationalen Überweisungen schon vom 1. Februar 2014 an verzichtet werden. Denn die Bankleitzahl ist ja in der langen IBAN enthalten. Für Geldtransfers ins Ausland ist der BIC von Februar 2016 an nicht mehr nötig.

Was muss der Bankkunde bei Lastschriften beachten?

Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit - darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für die Miete, ein Zeitungsabo oder die Versicherung also nicht, wie zunächst befürchtet, erneuern. Auch das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto gilt weiter. Grenzüberschreitend sollen Lastschriften problemlos möglich sein. "Das befürchtete Chaos bei der Umstellung in Deutschland wird nicht ausbrechen", sagt der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU). Der Handelsverband Deutschland HDE begrüßte die "Planungssicherheit für alle Beteiligten".

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Wegen der langen politischen Debatte kommt die SEPA-Umstellung ein Jahr später als geplant. Stichtag ist nun der 1. Februar 2014. Solange gelten die nationalen Systeme weiter. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016, die in der Praxis aber wohl nicht ausgeschöpft werden wird. Die Bankenbranche hatte zunächst drei bis fünf Jahre für die Umstellung verlangt.