Schutz vor Schockrechnungen - Kosten für Mobiles Internet deckeln

AFP | 29.03.2010
Bild: Junger Mann mit Laptop


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Frankfurt - Seit dem 1. März 2010 sind Verbraucher beim Internet-Surfen mit dem Handy oder Notebook auf Auslandsreisen innerhalb der EU besser vor ausufernden Kosten geschützt. Seit dem können sich Mobilfunk-Kunden eine Preisobergrenze von rund 60 Euro einrichten lassen, um "Schockrechnungen" nach dem Urlaub vorzubeugen.

Wie teuer ist mobiles Internet-Surfen im Ausland?

Relativ kostspielig. Die Gebühren für mobiles Internet werden in aller Regel blockweise nach dem genutzten Datenvolumen abgerechnet. Der Preis richtet sich grob gesagt nach der Entfernung der Länder und deren Entwicklungsgrad. Mobilfunk-Anbieter teilen die Staaten meist in drei Preisstufen ein. In Stufe 1, die häufig in etwa Europa entspricht, ist das Surfen noch am günstigsten. Aber selbst dort können für den Abruf einer einzigen E-Mail mit einem kleinen Datenanhang schon rund 20 Cent anfallen. In Gruppe 3 sind es je nach Vertrag sogar um die 1,70 Euro. Geld lässt sich häufig mit speziellen Auslandstarifen der Handyanbieter sparen.

Welche Kostenobergrenzen gibt es jetzt bei Mobilfunk-Anbietern?

Seit dem 1. März sind Mobilfunkfirmen in der EU verpflichtet, mindestens eine Preisobergrenze für mobiles Internet anzubieten. Diese liegt bei rund 60 Euro (59,90 Euro) inklusive Steuern. Daneben können die Mobilfunk-Anbieter auch andere Grenzen anbieten - etwa unterhalb von 60 Euro - was bisher aber noch keiner macht.

Wie können Mobilfunk-Kunden eine Kostengrenze einrichten?

Bislang müssen Verbraucher selbst aktiv werden und mit ihrem Anbieter Kontakt aufnehmen. Ab dem 1. Juli gilt die Preisobergrenze von rund 60 Euro automatisch.

Wie informieren Mobilfunk-Anbieter, wann eine Kostengrenze erreicht ist?

Die Firmen müssen Kunden informieren, wenn das Datenvolumen zu 80 Prozent ausgeschöpft ist. Die Anbieter können dann eine SMS schicken, eine E-Mail oder auch mit einem sogenannten Pop-Up-Fenster im Internet-Browser eines Computers informieren. Bei Erreichen der Grenze kommt dann in aller Regel noch eine Nachricht.

Wie schnell ist eine Kostengrenze eingerichtet?

Die Mobilfunk-Anbieter richten die Preisschranken häufig innerhalb eines Werktages ein. Ab dem 1. November ist dies verpflichtend.

Welche Kontrollmöglichkeiten gibt es neben den Preisobergrenzen?

Mobilfunk-Kunden können sich Handy-Karten von Anbietern im Reiseland kaufen. Allerdings sollte zuvor Klarheit darüber bestehen, ob das gekaufte Datenvolumen oder Guthaben auch tatsächlich benötigt wird. Meist verfällt es nach einem bestimmten Zeitraum. Eine weitere Alternative sind die teils kostenlosen Internet-Netzwerke in Hotels, Pensionen oder Herbergen. In Internet-Cafés fallen dagegen meist Gebühren an.



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