Schluss mit Abofallen im Web: Button-Lösung kommt
- 1 | Per Warnknopf auf Gesamtpreis hinweisen
- 2 | Die Abo-Fallen ausgetrickst
- Abmahnungen: Verbraucherschützer fordern Anti-Abzocke-Gesetz
- Bundestag beschließt Gesetz gegen Internetabzocke
- Haftstrafe für Betreiber von Internet-Abofallen
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Sie locken die Internetnutzer mit Schlagworten wie "gratis", "free" oder "kostenlos" - diese Versprechen erweisen sich all zu oft aber als dreiste Lüge. Anbieter unseriöser Internetseiten haben in den vergangenen Jahren Millionen Verbraucher geprellt, indem sie sie mit Kostenlos-Angeboten auf ihre Seite lockten und ihnen hinterher saftige Rechnungen präsentierten. Am Mittwoch tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Verbraucher vor solchen Kosten- und Abofallen besser schützen soll.
Wie gehen die unseriösen Anbieter bisher vor?
Betreiber halbseidener Internetseiten bieten Dinge an, die es auf seriösen Webseiten umsonst gibt: etwa SMS, Kochrezepte oder Hausaufgabenhilfe. Um die Angebote zu nutzen, müssen Verbraucher ihre persönlichen Daten angeben - die Falle schnappt zu. Wenig später meldet sich der Anbieter und verlangt Geld für das angeblich getätigte Geschäft. Dabei können Verbraucher vorher überhaupt nur im Kleingedruckten erkennen, dass Kosten anfallen würden Verbraucherschützer raten zwar stets, nicht zu zahlen. Aber eingeschüchtert von Mahnungen und Inkassoschreiben von Anwälten zahlten viele Verbraucher doch.
Wie sollen Kunden vor Abofallen künftig geschützt werden?
Das neue Gesetz soll diese Masche ins Leere laufen lassen. Unternehmen müssen ihre Internetkunden künftig über den Gesamtpreis ihrer Bestellung eindeutig informieren, und zwar unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt fortan nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich per Klick auf einen Warnknopf bestätigt hat, dass er um die anfallenden Kosten weiß. Der Button muss eindeutig gekennzeichnet sein. Die Bundesregierung schlägt hier die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" vor.
Heben Online-Händler wegen des neuen Gesetzes jetzt ihre Preise an?
Unternehmen, die Waren im Internet anbieten, müssen ihren Onlineshop entsprechend der Vorgaben des Gesetzes umgestalten. Nach Schätzung der Bundesregierung kostet die Umstellung ein Unternehmen im Schnitt 150 Euro. Alle knapp 280.000 Online-Händler in Deutschland zusammengefasst entstehen der Wirtschaft damit einmalige Kosten von etwa 41,5 Millionen Euro. In Einzelfällen könne der Mehraufwand dazu führen, dass ein Anbieter seine Preise anhebt, vermutet die Regierung. Auswirkungen auf das gesamte Verbraucherpreis-Niveau seien aber keine zu erwarten.
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