Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Schließfach geknackt? Bank muss haften

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Kunden erwarten in der Regel, dass Bankschließfächer ein gewisses Maß an Sicherheit bieten. Hat ein Geldinstitut aber keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore getroffen, muss es die Kunden zumindest darüber aufklären. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor (Az.: 26 U 18/15), über die die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Andernfalls haftet das Institut bei einem Raub für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem verhandelten Fall hatte eine Kundin bei einer Bank 2006 ein Schließfach angemietet. Drei Jahre später vermietete das Institut einer unbekannten männlichen Person, die sich mit einem gefälschten finnischen Pass ausgewiesen hatte, ein weiteres Schließfach. Mit zwei Komplizen gelang es dem Mann, eine Vielzahl von Schließfächern aufzubrechen. Die Kundin trat die ihr gegen die Bank zustehenden Forderungen an eine Freundin ab, die Klage gegen die Bank auf Zahlung von 65 000 Euro erhob.

Mit Erfolg: Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass die Frau Anspruch auf Entschädigung hat. Es sei unstreitig, dass der Geldbetrag in dem Schließfach gelagert wurde. Ein Kunde, der ein Schließfach anmietet und dort in der Regel wertvolle Dinge aufbewahrt, erwarte, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore trifft. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Darüber hätte das Geldinstitut ihre Kunden aufklären müssen. Da dies nicht geschehen sei und da der Kundin keine Mitschuld vorgeworfen werden könne, hafte die Bank in voller Höhe.