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Schäden durch Wintereinflüsse: welche Versicherung zahlt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - In den letzten Wochen hat der Winter auch in Deutschland seine ganze Kraft demonstriert. Unmengen Schnee, rutschige Straßen, glatte Wege. Doch wer zahlt, wenn plötzlich Schäden zu beklagen sind? Verschiedene Versicherungen sind im Winter ganz besonders im Fokus, wenn es darum geht, die finanziellen Folgen von Schnee- und Eisunfällen zu decken.

Wohngebäudeversicherung

Wichtig ist dabei zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung. Wenn winterliche Stürme Schäden an Ihrer Immobilie anrichten, ist sie dafür in aller Regel zuständig. Und auch bei heftigem Frost und eingefrorenen Leitungen müssen die Wohngebäudeversicherungen zahlen - das gilt jedoch nur, wenn das Gebäude angemessen beheizt wird. Vor allem bei leerstehenden Gebäuden muss darauf geachtet werden, dass die Räume ausreichend beheizt und die Leitungen damit vor dem schnellen Erfrierungstod bewahrt werden.

Elementarschadenversicherung

Wichtig in Gegenden mit hohem Schneeaufkommen: Schäden durch Schneedruck werden nicht von der normalen Wohngebäudeversicherung übernommen - um zum Beispiel ein durch eine hohe Schneelast eingestürztes Dach ersetzt zu bekommen, braucht man eine Elementarschadenversicherung, die man zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abschließen muss.

Hausrat

Auch der Hausrat muss natürlich gegen die typisch winterlichen Probleme wie Sturm, Schnee und Eis geschützt werden. Auch bei der Hausratversicherung gilt jedoch: Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen müssen über eine Elementarschadenversicherung separat abgesichert werden und sind nicht Bestandteil der klassischen Hausratversicherung.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass man seine Hausratversicherung (gilt auch für die Wohngebäudeversicherung) nur gegen das Risiko eines Elementarschadens abdeckt, das am wahrscheinlichsten erscheint. Buchbar ist der Schutz gegen Elementarschäden nur im Paket als Schutz gegen "erweiterte Elementarschäden". Damit müssen sich zwar auch Versicherte in den bayrischen Alpen gegen Sturmfluten absichern und Wohnungsbesitzer auf Sylt gegen Vulkanausbrüche, aber anders sind vernünftige Prämien nicht kalkulierbar.

Haftpflicht

Gerade im Winter ist ein Haftpflichtschaden schnell passiert, wenn zum Beispiel jemand bei Ihnen vor der Tür auf eisglatter Straße ausrutscht und sich verletzt. Und auch bei Sturmschäden kann ein herunterfallender Dachziegel schnell einen Passanten treffen und ernsthaft verletzen. Mieter (sofern sie beispielsweise eine Streupflicht trifft) und Eigentümer von Einfamilienhäusern brauchen lediglich eine private Haftpflichtversicherung, damit solche Schäden übernommen werden - bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern muss dagegen eine Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen werden.

Kaskoversicherung

Auch ohne Blitzeis und schneebedeckte Straßen sorgen Stürme und Nebel für ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Sturmschäden am Auto besteht Versicherungsschutz über die Teilkasko, bei - auch selbst verschuldeten - Unfallschäden greift in aller Regel die Vollkaskoversicherung. Ganz wichtig beim Schutz des Autos: Je nach Grad des Verschuldens können die Versicherer Ersatzleistungen zusammenstreichen. Wer etwa jetzt im Winter mit Sommerreifen fährt, wird Probleme haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.