Sammelklage von 400 sächsischen Gaskunden abgewiesen

AFP, Verivox | 06.05.2008
Bild: palniki gazowe


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Chemnitz (AFP) - Das Landgericht Chemnitz hat eine Sammelklage von 400 Gaskunden wegen Preiserhöhungen größtenteils abgewiesen. Die von der Erdgas Südsachsen GmbH 2005 und 2006 vorgenommenen Preiserhöhungen bei Tarifkunden seien zulässig gewesen, urteilte das Gericht am Dienstag. Die rechtlichen Grundlagen dafür seien die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Juni 2007. Über eine weitere Preiserhöhung des Versorgers zum 1. April dieses Jahres werde noch entschieden.

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Der BGH in Karlsruhe hatte zwar am vergangenen Dienstag die Verbraucher bei Gaslieferverträgen gestärkt. Demnach müssen Gasversorger sinkende Einkaufskosten genauso wie Preissteigerungen an ihre Kunden weitergeben. Preisanpassungsklauseln, die Verbrauchern sinkende Bezugskosten vorenthalten können, erklärte das Gericht für unwirksam. Das Landgericht Chemnitz wies allerdings darauf hin, dass der BGH über Preisanpassungsklauseln von Sondervertragskunden mit speziellen Tarifen entschieden hatte.


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