Rufnummernmitnahme: Abweichungen der Daten vermeiden
Stand: 28.10.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Vor einer Mitnahme ihrer Handynummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter sollten Verbraucher Erkundigungen beim alten Provider einholen. Wichtig ist zum einen, sich vom alten Anbieter den genauen Namen des Unternehmens nennen zu lassen, bei dem die SIM-Karte geschaltet ist. Das empfiehlt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Denn dabei handelt es sich nicht immer um den Namen, unter dem ein Tarif vermarktet wird, und auch nicht unbedingt um den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genannten Vertragspartner. Stimmt der Name nicht, scheitert die Mitnahme der Rufnummer.
Gleiches gilt, wenn Name, Geburtsdatum und Adresse des wechselnden Kunden nicht genau übereinstimmen. "Bei kleineren Abweichungen stellen sich die Mobilfunkanbieter häufig quer", erläutert der Verbraucherschützer. Sogar ein Doppelname nach einer Heirat sorge hierbei schon für Probleme.
Was Wechsler auch wissen sollten: Bleibt der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Vertragspartner nach dem Wechsel der gleiche, ist dieser nicht verpflichtet, die Mitnahme der Rufnummer zu ermöglichen. Natürlich kann er der Mitnahme trotzdem zustimmen. Danach muss sich der Kunde aber explizit erkundigen.