Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Rote Nummernschilder müssen ordnungsgemäß angebracht sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Koblenz - Rote Nummernschilder sind zwar immer nur vorübergehend im Einsatz, sie müssen jedoch in jedem Falle ordnungsgemäß angebracht sein, da der Versicherungsschutz anderenfalls gefährdet ist. Autofahrer sollten die Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten also immer im Nummernschildrahmen anbringen und nicht einfach beispielsweise hinter die Windschutzscheibe legen.

Wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied (Az.: 10 U 1258/10), kann die Versicherung ansonsten rechtmäßig die Zahlung verweigern. In dem verhandelten Fall hatte eine Halterin gegen ihre Kfz-Versicherung geklagt, die das Begleichen eines Brandschadens an einem Wohnanhänger verweigerte. Das Gericht argumentierte, Versicherungsschutz bestehe nur, wenn die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt und von außen gut sichtbar seien. Dies gelte auch, wenn die Nummernschilder über Nacht abgelöst werden, etwa, um sie zu sichern. Die Entscheidung ist laut Gerichtssprecher Fabian Scherf verallgemeinerbar und gilt damit auch für Pkw.