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Richterin in iPad-Streit mit Samsung eher auf Apples Seite

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Im Streit mit Samsung um Design-Anleihen bei seinem Tablet-Computer iPad kann Apple mit einem Erfolg rechnen. Nach einem teilweise heftigen Schlagabtausch vor dem Landgericht Düsseldorf neigte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann in ihrer vorläufigen Einschätzung am Donnerstag dazu, die Einstweilige Verfügung gegen Samsungs iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1 zu bestätigen.

Allerdings könnte sich diese Position noch ändern, und die Richter sahen auch offene Fragen. Samsung beantragte, die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Die Entscheidung soll am 9. September verkündet werden. Eine Bitte von Samsung, noch vor Beginn der Berliner Funkausstellung IFA am 2. September zu entscheiden, will das Gericht prüfen.

Apple und Samsung hatten ihren weltweiten Ideenklau-Streit mit einem hitzigen Schlagabtausch nach Deutschland getragen. Der südkoreanische Konzern versuchte zum Auftakt, das von Apple registrierte Geschmacksmuster für das Design eines Tablet-Computers in Frage zu stellen. Die Musterbilder in Apples Antrag seien widersprüchlich und wiederholten Elemente vorheriger Ideen, argumentierten Samsung-Anwälte. Außerdem seien diverse von Apple geschützte Design-Elemente technisch bedingt und deshalb die einzige sinnvolle Lösung. Apple beharrte auf seinem Vorwurf, Samsung habe bei seinem Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 das iPad-Design kopiert.

In dem Verfahren geht es ausschließlich um das sogenannte Geschmacksmuster, also Design und äußeres Aussehen. Bei der Bewertung, ob ein Geschmacksmuster verletzt wurde, wird beurteilt, ob ein Produkt vom Gesamteindruck her mit einem anderen äußerlich identisch ist. Dabei wird letztlich das Aussehen von Samsungs Tablet mit den von Apple in dem Geschmacksmuster hinterlegten Bildern verglichen. Apple hatte mit dem Muster im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablets in Europa geschützt.

Das Landgericht hatte bereits per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 vorerst untersagt. Allerdings reduzierte es den ursprünglich europaweit bis auf die Niederlande ausgerufenen Vertriebsstopp kurz darauf nur auf Deutschland. Apple erklärte in der Düsseldorfer Klageschrift, Samsung nutze den Ruf des iPad aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Eine heftige Debatte gab es um die Frage, ob Apples Anwälte schon Anfang Juni Zugang zu Abbildungen des Galaxy Tab 10.1 auf der deutschen Samsung-Website gehabt haben könnten. Die Samsung-Seite argumentiert, damit könnte bis zu Apples Antrag von Anfang August zu viel Zeit vergangen sein, so dass keine Dringlichkeit mehr für eine Einstweilige Verfügung gegeben wäre. Apple verweist darauf, man habe erst sicher sein müssen, Zugriff auf Bilder der Geräte zu haben, die tatsächlich in Deutschland auf den Markt kommen sollen.

Außerdem war sich das Gericht unsicher, ob auch der Samsung-Mutterkonzern oder nur die deutsche Tochtergesellschaft von seinem Entscheidung betroffen sein könnten. Das hängt davon ab, ob Samsungs Tochter als Niederlassung oder eigenständige Firma eingeordnet wird.

Eine Rolle in dem Verfahren könnte auch die Entscheidung eines niederländischen Gerichts von Mittwoch spielen, das es ablehnte, eine Einstweilige Verfügung gegen das Samsung-Tablet auf Basis des selben Geschmacksmusters zu verhängen. Der Richter in Den Haag sah unter anderem Ähnlichkeiten zu früheren Design-Lösungen wie einer Studie des US-Verlags Knight-Ridder aus dem 90er Jahren. Samsungs Anwälte verwiesen auf eine europäische Regelung, nach der Gerichte in anderen Ländern sich in solchen Fällen zumindest mit den Gründen für die Entscheidung auseinandersetzen müssen.

Die Samsung-Anwälte griffen außerdem massiv das Apple-Geschmacksmuster an. Die Gestaltungsfreiheit beim Design von Tablet-Computern sei gering, lautete ein Argument. Unter anderem müsse man zwingend einen Rahmen um den berührungsempfindlichen Bildschirm einplanen, um das Gerät überhaupt halten zu können. "Es kann nicht sein, dass andere zu technisch unsinnigen Lösungen greifen müssen, nur um ein Geschmacksmuster nicht zu verletzen."

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt.