Rheinland-Pfalz: ab 2011 soll Online-Durchsuchung möglich sein

ddp | 19.08.2010
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Mainz - Rheinland-Pfalz plant zum 1. Januar 2011 die Online-Durchsuchung einzuführen. So können Ermittler im Gefahrenfall die Computer und Datennetzwerke von Verdächtigen überprüfen. Die Polizei brauche dieses Instrument zur Gefahrenabwehr. Das erklärte Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) am Donnerstag bei der Vorstellung des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Mainz. Dass Online-Durchsuchungen notwendig seien, hätten etwa Terrorgruppen wie die Sauerland-Täter gezeigt, betonte der Minister.


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Das Bundeskriminalamt (BKA) habe seit Einführung der Online-Durchsuchung zum 1. Januar 2009 zwar noch keinen einzigen Fall gehabt, räumte Bruch ein, für die Gefahrenabwehr sei es aber unerlässlich, dass die Polizeibehörden mit den modernen Möglichkeiten im Internet Schritt hielten. Rheinland-Pfalz sei damit das erste Land, das seit dem Inkrafttreten des BKA-Gesetzes diese Regelung auf Länderebene anstrebe.

Insgesamt werden mit dem neuen POG 37 Punkte des alten Gesetzes angepasst. Neben der Online-Durchsuchung wird auch die Möglichkeit zur Überwachung von Online-Telefonaten eingeführt, allerdings muss diese zuvor ein Richter anordnen. Eingeschränkt wird die Rasterfahndung durch den Staat und die Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich aufgehoben. Die Rasterfahndung darf demnach nur noch zur Abwehr einer Gefahr für den Bund oder das Land oder bei einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person eingesetzt werden.

Ausgeweitet wird dagegen die Öffentlichkeitsfahndung. So sollen künftig auch Personen zur Fahndung ausgeschrieben werden dürfen, die noch keine Straftat begangen haben, aber andere gefährden könnten. Damit soll etwa Amokläufen vorgebeugt werden. Dazu darf die Polizei künftig nach richterlicher Anordnung in besonderen Gefahrenlagen auch den Mobilfunk unterbrechen, um etwa das Fernzünden von Bomben durch Handys zu verhindern.

Die "sehr umfänglichen Veränderungen" sind laut Bruch alle mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Das POG soll im September in den Landtag eingebracht und im Dezember verabschiedet werden, um dann zum 1. Januar 2011 in Kraft zu treten.



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