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Restschuldversicherungen sind häufig nicht empfehlenswert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Horst - Gleich, ob es um einen kleinen Ratenkredit oder um eine Baufinanzierung im sechsstelligen Bereich handelt: Meist kommt im Gespräch mit der Bank das Thema Restschuldversicherung auf den Tisch. Dabei sind die meisten dieser Policen teuer und völlig unnötig.

Die grundsätzliche Idee hinter einer Restschuldversicherung ist gut. Denn stirbt der Kreditnehmer, wird er krank, arbeitslos oder kann aus anderen versicherten Gründen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachklommen, springt die Versicherung ein - zumindest in der Theorie. In der Praxis dagegen hat der vermeintlich sinnvolle Schutz viele Haken.

Einer davon ist wie so oft der Preis. Wer wirklich vom Todesfall über die Arbeitslosigkeit bis hin zum Schutz bei Invalidität das Kreditrisiko absichern will, zahlt dafür nicht selten hohe Prämien. Bei einem Ratenkredit über 10.000 Euro mit fünf Jahren Laufzeit können die Prämien bis zu 1.000 Euro ausmachen. Das bedeutet, dass bei einem effektiven Zins von sieben Prozent ohne Restschuldversicherung am Ende ein effektiver Zins von fast elf Prozent stehen würde.

Zudem suggerieren Banken im Gespräch mit Verbrauchern über die Restschuldversicherung, dass es den Kredit ohne entsprechende Versicherung nicht gibt. Dabei ist eine solche Versicherung weder vorgeschrieben noch zwingend notwendig. Denn wer heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung und vielleicht sogar noch eine Unfallpolice besitzt, der hat das Kreditrisiko in der Regel völlig ausreichend abgesichert. Denn diese Policen zahlen ja gerade bei Tod oder Invalidität.

Bleibt das Risiko der Arbeitslosigkeit. Doch in diesem Fall ist der gesunde Menschenverstand die beste Absicherung. Wer tatsächlich mit dem Risiko des Jobverlustes rechnen muss, dass er eine entsprechende Versicherung abschließen will, der sollte eher keinen Kredit aufnehmen.

Wer dennoch eine Restschuldversicherung abschließen will, sollte vor allem beim Schutz gegen Arbeitslosigkeit auf die Vertragsbedingungen achten. Denn die Leistungen sind oft stark eingeschränkt. Unter anderem wird meist eine längere Festanstellung vorausgesetzt. Ferner wird nicht gezahlt, wenn der Job sehr schnell nach Vertragsschluss aufgegeben wird. Und schließlich bedingen sich die meisten Versicherer eine Karenzzeit aus, so dass das Geld bei Arbeitslosigkeit erst ab dem dritten oder vierten Monat fließt - auch das macht den Schutz zu löchrig, um wirklich noch sinnvoll zu sein.

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie sollte sich jeder Bauherr für den Fall absichern, dass er stirbt und die Familie noch in einer Immobilie wohnt, die vielleicht sogar sehr hoch belastet ist. Am besten lässt sich dieser Schutz mit einer Risikolebensversicherung herstellen, die ohnehin zum Schutz des Partners und der Kinder vorhanden sein sollte.