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Rentenbescheid sorgfältig kontrollieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Der Rentenbescheid zeigt, wie viel Geld man im Ruhestand pro Monat erhält. Er sollte sorgfältig kontrolliert werden, damit die Höhe der Rente stimmt. Rund 1,5 Millionen Rentenbescheide wurden im Jahr 2013 laut der Deutschen Rentenversicherung erlassen. Für die Empfänger ist das Dokument wichtig: "Im Rentenbescheid steht, um was für eine Rentenart es sich handelt, wann die Rente beginnt und wie hoch sie ausfällt", erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Außerdem sind die genaue Berechnungsgrundlage und eine Rechtsbelehrung enthalten.

"Der Bescheid listet auf mehreren Seiten sämtliche Versicherungszeiten auf", erläutert Isabell Pohlmann, Autorin der Stiftung Warentest. "Da können sich natürlich auch Fehler einschleichen." Manche Punkte können Versicherte selbst prüfen, indem sie etwa die berücksichtigten Werte zu ihrem Einkommen oder zu den geleisteten Rentenbeiträgen mit den Sozialversicherungsbescheinigungen vergleichen, die sie jedes Jahr von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

"Jeder Monat zählt für die Rente, deshalb sollten Versicherte frühzeitig den Stand des Versicherungskontos überprüfen", rät von der Heide. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte jährlich eine Renteninformation, und ab dem 55. Lebensjahr gibt es alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die noch ausführlicher über spätere Ansprüche informiert. "Wenn bestimmte Phasen wie Ausbildungszeiten, Nebenjobs während des Studiums, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung in der Rentenauskunft fehlen, gehören sie ergänzt", sagt Pohlmann.

Die Lücken können Versicherte schließen lassen, wenn sie bei der Rentenversicherung ein Verfahren zur Kontenklärung beantragen. Als Belege dienen zum Beispiel Schul- oder Ausbildungszeugnisse. "Wenn wichtige Dokumente fehlen, helfen die Mitarbeiter mit Tipps weiter, wie man die Unterlagen wiederbeschaffen kann", sagt von der Heide.

Marina Herbrich vom Bundesverband der Rentenberater warnt jedoch: "Je später man eine Rentenkontenklärung vornimmt, umso schwieriger kann es sein, die entsprechenden Dokumente aufzutreiben."

Jeder Versicherte sammelt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit Entgeltpunkte auf seinem Versicherungskonto. "Je mehr, desto höher fällt am Ende die Rente aus", erklärt Pohlmann. "Versicherte, die in den neuen Bundesländern arbeiten oder gearbeitet haben, steht ein Umrechnungsfaktor zu", ergänzt Herbrich. Im Jahr 2015 ergeben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 34 999 Euro in den alten Bundesländern und von 29 870 Euro in den neuen Bundesländern genau einen Entgeltpunkt. Deshalb sollten Versicherte checken, ob entsprechende Umzüge richtig berücksichtigt wurden, rät Pohlmann.

Ausbildungszeiten zählen mehr, bei einem niedrigen Einkommen bekommt man weniger Entgeltpunkte gut geschrieben. "Wer allerdings eine betriebliche Ausbildung absolviert, wird in dieser Zeit etwas besser bewertet", sagt Pohlmann. Denn Lehrlinge können für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf ihren Rentenkonto erhalten, so die Finanzexpertin. Herbrich ergänzt: Auch Zeiten der Fachschulausbildung zählen. "Diese Zeiten werden in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung besonders bewertet. Dies gilt auch, wenn kein Abschluss, aber eine berufliche Ausbildung vorlag." Deshalb sollten Versicherte kontrollieren, ob alle Ausbildungszeiten vermerkt wurden.

Auch eine Scheidung wirkt sich auf die Rente aus. "Wenn sich Paare scheiden lassen, hat das meistens auch Einfluss auf die Rente", sagt Pohlmann. Denn der Gesetzgeber gewährt einen sogenannten Versorgungsausgleich. Das bedeutet: Die während der Ehe von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Finanzexpertin erklärt: "Wenn beispielsweise die Ehefrau beruflich zurückgesteckt hat, profitiert sie für ihre Rente auch von den Ansprüchen, die ihr Exmann erworben hat." Dafür müssten die im Zuge der Scheidung ermittelten Werte richtig im Rentenbescheid übernommen sein.

In rund 2000 Fällen wurde im Jahr 2013 erfolgreich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Hinzu kämen rund 37 500 Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung die Bescheide aufgrund von nachgereichten Unterlagen korrigiert habe, sagt von der Heide und erklärt: "Gegen seinen Rentenbescheid kann man innerhalb eines Monat Widerspruch einlegen." Es reicht ein formloses Schreiben, in dem der Rentner seine Versicherungsnummer nennt. "Dazu sollte er die Stellen benennen, die ihm fehlerhaft erscheinen", sagt Pohlmann. Wird der Widerspruch abgelehnt, muss man zur Not seine Rechte beim Sozialgericht einklagen.

"Auch nach Ablauf der Monatsfrist gibt es die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Falls sich daraus dann Nachzahlungen ergeben, erhält man diese allerdings nur für die letzten vier Kalenderjahre", sagt Herbrich. Es lohnt sich also, sich darum zu kümmern, bevor die Rente ausgezahlt wird - spätestens dann, wenn man die ausführliche Rentenauskunft mit Mitte Fünfzig erhält. Da diese sich durch Änderungen allerdings auch vermindern kann, sollte man sich vorher beraten lassen.