Reinigung der Dachrinne: Kosten können oft nicht umgelegt werden
Stand: 06.06.2016
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Berlin - Vermieter müssen die Kosten für die Reinigung der Dachrinne in der Regel selbst bezahlen. Das gilt vor allem, wenn die Reinigung unregelmäßig erforderlich ist oder nur in längeren zeitlichen Intervallen erfolgt. Eine grundsätzliche Pflicht zur Überprüfung und Reinigung besteht nicht. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.
Er kann also auch Reinigungskosten, die im Rahmen von Reparaturarbeiten an der Dachrinne anfallen, nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilen. Ausnahme: Der örtliche Baumbestand führt dazu, dass der Vermieter damit rechnen muss, dass Laub die Dachrinne regelmäßig verstopft:
Dann kann er die Kosten für die Reinigung auf die Mieter umlegen. Wichtig: Dafür muss er diesen Kostenpunkt jedoch vorher explizit im Mietvertrag aufführen. Ein bloßer Verweis auf die Regelungen der zweiten Berechnungsverordnung oder die Betriebskostenverordnung reicht nicht aus.