Regulierungsbehörde: Bisher keine Handhabe gegen SMS-Abzocke

dpa | 11.05.2004
Bild: Hand mit Smartphone


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Düsseldorf (dpa/lnw) - Gegen Tricks und Gaunereien mit so genannten Premium-SMS-Diensten kann von öffentlicher Seite kaum juristisch vorgegangen werden.

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Das ist die Einschätzung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Das Mehrwertdienstegesetz, das Verbraucher seit August 2003 vor dem Betrug mit teuren Telefonnummern schützen soll, gelte bisher nur für 0190er- und 0900er-Vorwahlen, sagte RegTP-Sprecher Rudolf Boll der dpa. Ein Missbrauch mit den Kurzwahlnummern fürs Handy könne mit diesem Gesetz nicht geahndet werden.

Die fünfstelligen Nummern sind vor allem durch Flirt-Lines, die Jugendliche in teure SMS-Konversationen locken, in die Kritik von Verbraucherschützern geraten. Auch das Herunterladen von Klingeltönen auf Handys oder die Teilnahme an Gewinnspielen kann mit dem Senden einer SMS an solche Kurzwahlnummern bezahlt werden. Der Verbraucherzentrale zufolge werden die Preise für die Premium-Dienste oft verschleiert. Sie seien eine der Hauptursachen für die Verschuldung von Minderjährigen. "Vor allem die Unerfahrenheit der Kinder wird ausgenutzt", sagte Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW.

Ein erweiterter Verbraucherschutz vor teuren SMS-Diensten seitens der Regulierungsbehörde könne nur durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes gewährleistet werden, sagte Boll. Verantwortlich hierfür sei alleine das Bundeswirtschaftsministerium. Die RegTP führe jedoch derzeit Gespräche mit den Mobilfunkanbietern, damit diese den Markt für die Kunden transparenter machten und einen Missbrauch vermieden.



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