Regierung setzt auf Länder-Ja zu Kostenvorgaben für Netzbetreiber
Den Strom- und Gasnetzbetreibern soll vom 1. Januar 2009 an vorgeschrieben werden, die Betriebskosten in den nächsten zehn Jahren um verbindliche Raten zu senken. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hofft, dass sich so die großen Kostenunterschiede beim Netzbetrieb reduzieren. Das Netzentgelt macht einen erheblichen Teil der Strom- und Gaspreise aus.
Im Kern sieht die Verordnung vor, dass die Betriebskosten ab 2009 in den ersten fünf Jahren um jährlich 1,25 Prozent reduziert werden müssen. In der zweiten Fünf-Jahres-Periode liegt die Vorgabe bei 1,5 Prozent. Nordrhein-Westfalen, das Mutterland von E.ON und RWE, setzt sich für Werte von zunächst nur 0,5 Prozent und später von 1,0 Prozent ein.
Diese Verwässerung könnte den Energiekonzernen nach Berechnungen des Bundesverbands Neuer Energieanbieter über eine Milliarde Euro an Zusatzgewinnen bescheren. Dies würde die Stromrechnung pro Haushalt jährlich mit etwa 25 Euro zusätzlich belasten.
Umstritten zwischen Bundesregierung und Ländern ist, ob neben den allgemeinen Sparvorgaben sich die Unternehmen zusätzlich über eine individuelle Rate am Branchenbesten (Benchmark) messen lassen müssen. Für kleine Versorger wie kommunale Stadtwerke, die weniger als 30 000 Kunden haben, wurden Ausnahmeregeln vereinbart. Viele Stadtwerke fürchten dennoch, dass sich der Verdrängungswettbewerb zu Gunsten der großen Netzbetreiber E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall verschärft.
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