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Recht & Versicherung: sicher unterwegs mit dem Rad

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bremen/Halle - Radfahren ist beliebt. So fährt jeder zweite Deutsche täglich oder mehrmals pro Woche. 38 Prozent der Bundesbürger wollen das künftig noch häufiger tun. Das geht aus einer Studie des Marktforschungsinstituts SINUS Sociovision im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen hervor. Da ist es wichtig, gegen alle Eventualitäten rund ums Fahrrad abgesichert zu sein.

Wie sind Radler bei Unfällen rechtlich abgesichert?

Ein Fahrradfahrer stößt beispielsweise auf einem kombinierten Fußgänger-Radweg mit einer Passantin zusammen, die den Radweg überqueren wollte, um ihr Auto aufzuschließen. Dabei wird ihre Hose beschädigt.

Im Vorteil ist hier, wer über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Diese prüft, wer die Schuld an dem Vorfall trägt. Ist dies der Versicherte, zahlt sie auch. Es können auch beide Parteien eine Teilschuld haben, sagt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Habe die Fußgängerin den Weg unvorsichtig überquert und konnte der Radfahrer weder bremsen noch ausweichen, habe die Fußgängerin den Unfall verschuldet und gehe leer aus.

Wer haftet, wenn Kinder mit ihrem Rad ein Auto zerkratzen?

Kinder unter 7 Jahren sind "nicht deliktfähig". Es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen. Auch eine vorhandene Haftpflicht muss nicht zahlen. Auf der Straße gilt dies bis zum Alter von 10 Jahren. "Wird also das Auto des Nachbarn zerkratzt, geht dieser leer aus, es sei denn, er ist vollkaskoversichert", erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Nur wenn die Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung begehen, haften sie auch.

Wer zahlt, wenn das Rad aus dem Hausflur gestohlen wird?

"Die herkömmliche Hausratversicherung greift hier oftmals nicht. Bei ihr sind Räder dann mitversichert, wenn sie beispielsweise im eigenen Keller, auf dem Balkon oder im Flur der Wohnung abgestellt wurden", erklärt Rudnik.

Eine Hausratversicherung mit "Fahrradbaustein" zahle die Entschädigung auch ohne Einbruch. "Es lohnt sich, im Vertrag nachzulesen, ob dieser Baustein enthalten ist, und die Versicherung gegebenenfalls zu erweitern oder zu ändern", rät Rudnik. In neueren Policen seien auch Fahrradteile wie der Sattel oder die Räder mitversichert.

Welche Versicherungen machen für Vielradler Sinn?

Am wichtigsten ist die Privathaftpflicht. Bei Hausratversicherungen sind Räder zumeist mit einem Prozent mitversichert. Dieser Prozentsatz lässt sich ändern. Verbraucherschützer Kretzschmar rät darüber hinaus bei Bedarf zu einer Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

"Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich meistens nur für sehr teure Räder", erklärt Rudnik. Roland Huhn vom ADFC ergänzt: "Nützlich für Alltags- und Vielradler ist die sogenannte Forderungsausfallversicherung, die oft im Preis der Haftpflicht enthalten ist." Sie zahlt für die eigenen Schäden, wenn der andere Unfallbeteiligte keine Versicherung besitzt und nicht für den Schaden aufzukommen kann. "Radfahrer sollten bei ihrer Versicherung nachfragen und gegebenenfalls wechseln, wenn diese Leistung nicht angeboten wird", rät Huhn.

Wie teuer sind Verkehrsverstöße?

Hält die Polizei den Radler ohne Licht an, kostet dies zehn Euro Verwarngeld. Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht alle Ordnungswidrigkeiten von Radlern auf. Verstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld ab 40 Euro zahlen, werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet. Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es außerdem einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg. Weitere Beispiele: Die Nichtbenutzung eines vorhandenen beschilderten Radwegs wird mit 15 Euro geahndet. Wer freihändig fährt, zahlt fünf Euro. Die fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen kostet bei Unfall oder Sachbeschädigung 50 Euro.

Funktionieren Blitzampeln auch bei Fahrradverstößen?

"Theoretisch schon. Praktisch wird die Polizei das Foto des Radlers in den Papierkorb werfen, da diese Fahrer nicht zu ermitteln sind", sagt Huhn. Die Polizei kann Radfahrer aber unmittelbar nach einem Rotlichtverstoß anhalten. Dies kostet ab 45 Euro Bußgeld und bringt einen Punkt in Flensburg ein.

Dürfen Eltern mit ihren Kindern auf dem Gehweg fahren?

Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg radeln. Erwachsene dürfen dort nicht fahren. Andererseits müssen sie ihre Aufsichtspflicht erfüllen. "Der Bundesgerichtshof sagt deutlich, dass Eltern auch zur Begleitung eines Kindes nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, sieht in der Urteilsbegründung aber auch das so entstehende Dilemma", erklärt Huhn (Az.: VI ZR 176/86).