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Raus aus den Schulden mit einer Privatinsolvenz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Neuss/Düsseldorf - Über sechs Millionen Deutsche sind überschuldet. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform könne derzeit jeder zehnte Erwachsene seine Rechnungen nicht bezahlen. Sind die Schulden zu hoch, bleibt nur die Privatinsolvenz.

Dieser Weg steht grundsätzlich jedem offen, der zu viele Schulden angehäuft hat. Voraussetzung sei aber, dass Verbraucher zunächst selbst versuchten, mit ihren Gläubigern eine Einigung zu erzielen, heißt es in einem Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dieser Einigungsversuch müsse von anerkannten Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälten bescheinigt werden.

Schlägt die Einigung fehl, kann bei einem Gericht ein Insolvenzantrag gestellt werden. Das Gericht fordert dann die Gläubiger auf, ihre Forderungen offiziell anzumelden. Zudem wird ein Treuhänder eingesetzt, der die Einkünfte des Schuldners und dessen restliches Vermögen an die Gläubiger verteilt. Der Treuhänder dürfe aber nicht alles pfänden, erklärt die Verbraucherzentrale. Ein Teil bleibe dem Schuldner zum Leben.

Ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet, müssten die Schuldner sich sechs Jahre lang an die vereinbarten Regeln halten, erklären die Verbraucherschützer. Dabei müssten sie eng mit ihrem Treuhänder zusammenarbeiten.

Arbeitslose müssen sich in dieser Zeit ernsthaft bemühen, einen Arbeitsplatz zu finden. Alle Änderungen, wie ein neuer Job oder auch ein Umzug in eine andere Wohnung, müssen dem Treuhänder mitgeteilt werden.

Nach Ablauf der sechs Jahre kann das Gericht förmlich beschließen, dass ein Verbraucher wieder schuldenfrei ist. Voraussetzung sei allerdings, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen habe, erklärt die Verbraucherzentrale.