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Prozess um WM-Tickets: Anklage fordert Geldstrafe für Claassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Chef des Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 450 000 Euro gefordert. Im Abschlussplädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe warfen die Ankläger dem Ex-Manager "Klimapflege" vor. Durch die Versendung von Ticketgutscheinen für die Fußball-WM 2006 an sechs Mitglieder der baden- württembergischen Landesregierung sowie den Staatssekretär im Bundesumweltministerium habe er sich wegen Vorteilsgewährung in sieben Fällen strafbar gemacht.

Staatsanwältin Yasemin Tüz stellte klar, dass die mit Claassens Weihnachtspost verschickten WM-Einladungen nicht Teil einer "Bestechungsstrategie" gewesen seien. Für Vorteilsgewährung reiche nach einer Verschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 1998 allerdings bereits der "Anschein der Käuflichkeit" aus. Sie beantragte 90 Tagessätze und veranschlagte den höchstmöglichen Tagessatz von 5000 Euro. Die Verteidigung wird am kommenden Dienstag (27. November) ihr Plädoyer halten. Ein Urteil wird am 28. November erwartet.