Prozess um Gaspreise ist vor Heilbronner Landgericht weiter offen
Das Landgericht ließ am Donnerstag in der Verhandlung zunächst durchblicken, dass der Maßstab des Amtsgerichts Heilbronn zu streng sei. Die Justizbehörde hatte eine umfassende Offenlegung der Kalkulation mit dem Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1991 gegen Stromkonzerne verlangt. Im Gegensatz zu Strom gebe es für Gas aber alternative Energien, wie beispielsweise Fernwärme.
Unabhängig vom Urteilsspruch werde ein Revisionsverfahren vor dem BGH in Karlsruhe zugelassen, kündigte das Gericht bereits an. Die Gaspreisbindung selbst sei nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte Richter Burkhard Abt. Der Wunsch des klagenden Ex-Richters Klaus von Waldeyer-Hartz, die jüngste Preiserhöhung der HVG von Oktober 2005 gleich mit zu verhandeln, wurde abgelehnt.
Gegen die Preiserhöhung haben nach Angaben des Heilbronner Gasversorgers vom Donnerstag rund 600 Kunden Einspruch eingelegt und den Erhöhungsbetrag größtenteils nicht bezahlt. Der Gesellschaft sei so ein Schaden in Höhe von mehr als 200 000 Euro entstanden. Der Versorger beliefert im Großraum Heilbronn rund 33 000 private Haushalte.
Die Forderung des Amtsgerichts nach Transparenz hatte der Heilbronner Gasversorger stets mit der Begründung abgelehnt, die Kalkulation sei ein Geschäftsgeheimnis und könne nicht offen gelegt werden. Zusätzlich zum Heilbronner Gaspreisprozess wurden in zahlreichen Städten Sammelklagen eingereicht oder sind in Vorbereitung.
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