Profi oder Privatmann? - eBay-Urteil verunsichert Online-Gemeinde

dpa | 04.11.2004
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Berlin (dpa) - Drei, zwei, eins, meins - und dann wieder deins? Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Umtauschrecht bei Internet- Auktionen hat in der deutschen eBay-Gemeinde mit ihren 15,7 Millionen registrierten Mitgliedern für einige Verunsicherung gesorgt. Das 14- tägige Rückgaberecht gilt nach der Entscheidung der Karlsruher Richter zwar nur für Artikel, die bei gewerblichen Anbietern gekauft wurden. Die Geschäfte unter Privatleuten bleiben davon unberührt. Aber da gehen die Probleme schon los. Denn die Grenzen zwischen Privatmann und Unternehmer sind im virtuellen Bereich fliessend.

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Mehr als 10.000 Menschen verdienen in Deutschland mit eBay bereits ihren Lebensunterhalt. Vier Millionen Artikel befinden sich ständig im Angebot. Im vergangenen Jahr wechselten Waren im Wert von vier Milliarden Euro ihren Besitzer. Die Auktionen per Mausklick sind zum grossen Geschäft geworden, bei dem eBay hier zu Lande praktisch ein Monopol hat. Andere Plattformen wie Azubo, hood oder atrada haben nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest zu geringe Nutzerzahlen, um für neue Kunden attraktiv zu sein.

Die meisten professionellen Ebayer haben vor nicht allzu langer Zeit als private Verkäufer angefangen. Wie zum Beispiel Diana und Jens Grimme. Das Ehepaar aus Stuthe bei Bremen wollte Platz im Kleiderschrank schaffen und stellte die ersten Angebote ins Netz. Dann suchten sie Secondhand-Läden und Flohmärkte nach Damenkleidung ab, die sich mit Gewinn versteigern liess. Heute lassen die Grimmes im Ausland Brautmoden und Abendkleider fertigen, die sie unter dem Namen "Laras Dreamland" bei eBay und auf einer eigenen Homepage verkaufen.

Jens Grimme fürchtet nun, dass ihm das Urteil die eBay- Geschäftsgrundlage entzieht. "Wenn wir die Artikel jetzt bei Nichtgefallen zurücknehmen müssen, rechnen sich die Auktionen für uns nicht mehr", meint der gelernte Kfz-Meister. "Die Leute ersteigern sich dann drei Kleider in verschiedenen Grössen, suchen sich das passende aus und schicken die anderen beiden zurück." Bislang war dies nur bei "Sofortkäufen" möglich, bei denen nicht ersteigert, sondern ein Festpreis gezahlt wird.

Andere Powerseller - so darf sich bei eBay nennen, wer jeden Monat mindestens 300 Artikel oder Waren im Wert von mehr als 3000 Euro umsetzt - schätzen die Auswirkungen des Karlsruher Richterspruchs geringer ein. Beim Bochumer Kfz-Händler Bernd Fink mit seiner Firma "Autotuning Carparts Online" (Umsatz: mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr) werden nur wenige Artikel zurückgeschickt. "Bislang bewegt sich das im Bereich von einem Prozent. Und wenn die Kunden nicht zufrieden sind, nehmen wir heute schon zurück und erstatten den Preis."

Auch der Restposten-Händler Andreas Voswinckel setzt schon länger auf Kulanz. "Das gehört für uns zum Kundendienst", sagt der Hamburger, dessen Internet-Unternehmen Limal 13 Beschäftigte hat. "Ich habe die Befürchtung, dass die Rücksendungen zunehmen werden. Aber ich glaube nicht, dass sich das sehr negativ auswirken wird." Einige Experten vermuten aber, dass die Einstiegspreise bei eBbay anziehen, weil die Händler ihre Kosten neu kalkulieren müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fürchtet bei allem Lob für das Urteil, dass einige Profi-Händler versuchen werden, das Urteil zu umgehen. "Es besteht die Gefahr, dass sich gewerbliche Händler als Privatleute tarnen, um das Widerrufsrecht auszuhebeln", sagt Internet-Experte Patrick von Braunmühl. Die Verbraucherschützer raten deshalb, sich vor der Beteiligung an einer Auktion über den Verkäufer genau zu informieren. Also beispielsweise, wie viele Bewertungen er hat.



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