Private Telefonate von Dienst-Handy rechtfertigen Kündigung
dpa | 25.01.2005
Frankfurt/Main (dpa) - Die übermässige Privatbenutzung eines Dienst-Handys kann auch ohne vorhergehende Abmahnung die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Das gilt nach Auffassung des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt auch dann, wenn dem Mitarbeiter die Privatnutzung des Telefons vorher nicht ausdrücklich untersagt wurde. Mit ihrem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wiesen die Richter die Klage eines Bankangestellten zurück und erklärten seine ordentliche Kündigung für wirksam (Az.: 5 Sa 1299/04).
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Der hauptsächlich im Aussendienst beschäftigte Mitarbeiter hatte das Handy der Bank fast ausschliesslich für private Gespräche benutzt und in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1700 Euro verursacht. Die Bank reagierte mit Entlassung. Vor Gericht wehrte sich der Arbeitnehmer mit dem Argument, nicht abgemahnt worden zu sein. Ausserdem sei der private Gebrauch des Diensthandys nicht ausdrücklich verboten gewesen.
Laut Urteil versteht es sich allerdings von selbst, dass ein Dienst-Telefon des Arbeitgebers nur in Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt für private Zwecke benutzt werden darf. Wer monatlich rund 380 Euro auf Kosten der Firma privat vertelefoniere, dürfe nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen. Daher sei auch eine Abmahnung entbehrlich, so die Richter.
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