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Pannenhelfer sind gesetzlich unfallversichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Die Unfallkasse (UK) Nord in Hamburg hat erklärt, dass Autofahrer in jedem Falle gesetzlich versichert seien, wenn sie Pannenhilfe leisten. Dabei ist es unerheblich, ob die Helfer Starthilfe geben oder ein liegengebliebenes Fahrzeug anschieben.

Der Versicherungsschutz greife auch, wenn ein Autofahrer eine Unfallstelle absichern oder verletzten Personen Erste Hilfe leisten, erklärt die Unfallkasse.

Zuständig sind die Unfallkassen der Bundesländer

Zuständig für den Versicherungsschutz der Pannenhelfer seien grundsätzlich die Unfallkassen der Bundesländer. Die Bearbeitung des Falls übernehme dabei immer die Unfallkasse am Wohnsitz des Kfz-Halters, dem geholfen wurde. Ein Beispiel: Ein Autobesitzer aus Stuttgart bekommt für sein Fahrzeug in Hamburg Starthilfe. Ereignet sich ein Unfall, ist die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig.

Pannenhelfer, die bei ihrem Einsatz verletzt worden sind, haben den Angaben zufolge Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt unter anderem für berufliche und soziale Wiedereingliederung und zahlt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Rente.