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Leipzig - Smartphones sind wahre Alleskönner. Auch Bankgeschäfte lassen sich über die Geräte abwickeln. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät jedoch davon ab, das Smartphone für Online-Überweisungen zu nutzen, wenn auf diesem auch die TAN empfangen werde. Betroffenen drohe bei Missbrauch durch Dritte ein hoher finanzieller Verlust.
Denn Banken und Sparkassen hätten sich diesbezüglich abgesichert. In ihren Geschäftsbedingungen heiße es: "Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (zum Beispiel Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden." Der Kontoinhaber müsse in diesem Fall den finanziellen Schaden tragen. Wird die auf das Handy geschickte TAN hingegen für eine Überweisung am Computer genutzt, ist dies den Verbraucherschützern zufolge grundsätzlich sicher.
Wenn Verbraucher ihr Smartphone allerdings mit dem Computer verbinden, könnten dabei Schadprogramme auf den PC geschleust werden und Kontodaten ausspähen. Die Verbraucherschützer empfehlen daher, aktuelle Sicherheitssoftware auf dem Smartphone zu installieren.
Bei Verlust des Handys seien Verbraucher außerdem verpflichtet, dies dem Kreditinstitut zu melden. Dies gelte aber nur, wenn es auch zum Empfang von SMS-TAN genutzt werde.
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