OLG erklärt Gaspreisklausel von Gasversorger für unzulässig
ddp | 06.05.2009
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Frankfurt/Main - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klausel zur Preisanpassung eines Gasversorgers aus dem Main-Kinzig-Kreis für unzulässig erklärt. Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen, da sie nicht ein einziges Kriterium nenne, aus der sich der Umfang der Preiserhöhung ergeben könnte, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch und hob damit ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Hanau auf. (Az. 11 U 61/07). Der Gasversorger hatte in Sonderverträgen für Erdgas lediglich Preisanpassungen "unter der Berücksichtigung der Kostenentwicklung" angekündigt. Als das Unternehmen die Preise im November 2005 schließlich erhöhte, klagten 37 Kunden dagegen.
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