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Ohne Winterreifen steht Versicherungsschutz auf Messers Schneide

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - In Deutschland gilt seit 2010 die Winterreifenpflicht. Wer dennoch auf winterglatten Straßen auf Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, schaut bei der Regulierung des Schadens im schlimmsten Fall in die Röhre.

Einen verbindlichen Zeitraum, in dem Fahrzeuge ausschließlich mit Winterreifen auf die Straße dürfen, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. In der Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifenpflicht besteht. Experten raten Autofahrern, die O-bis-O-Regel zu beachten. Von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern sollten Autos demnach mit Winterpneus bereift sein.

M+S für den sicheren Grip

Winterreifen sind mit dem Symbol „M+S“ gekennzeichnet. Das steht für „Matsch und Schnee“. M+S Reifen gewährleisten aufgrund ihrer Profiltiefe die nötige Haftung auf schneeglatten Straßen. Auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sind M+S Reifen und demzufolge für den Einsatz im Winter geeignet. Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen für Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.

Versicherungsschutz kann schnell auf Messers Schneide stehen

Autofahrer, die mit falscher Bereifung unterwegs sind, handeln unter Umständen fahrlässig. Das kann je nach Situation dazu führen, dass die Kaskoversicherung teilweise oder vollständig von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Die Haftpflichtversicherung muss zwar für Schäden des Unfallgegners aufkommen, kann aber Regressforderungen an den Versicherten stellen - sich also einen Teil der Kosten zurückholen.  Manche Versicherungen bieten ihren Kunden Tarife, die sogar grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz einschließen. Dafür müssen Versicherte allerdings höhere Prämien in Kauf nehmen.

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