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Offshore-Windenergie wird günstiger

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - Betreiber von Offshore-Windparks haben Stromkunden Kostensenkungen in Aussicht gestellt. Die neuen Förderregeln für den Ökostrom-Ausbau mit Ausschreibungen für neue Anlagen dürften auch in Deutschland zu geringeren Kosten bei Windenergie auf See führen, erklärten Verbände am Donnerstag in Berlin. Allerdings seien dafür verlässliche Rahmenbedingungen sowie ein "substanzielles" Volumen an neuen Windparks nötig. "Dazu gehört ein zügiger Netzausbau auf See wie auch an Land", fordern die Verbände. Durch die reduzierten Ausbauziele nach dem Jahr 2020 werde die Dynamik der Offshore-Windenergie aber gebremst.

2016 speisten 156 Windparks auf See mit einer Leistung von 818 Megawatt in Deutschland erstmals Strom ins Netz ein, wie die Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie, der Bundesverband Windenergie, die Stiftung Offshore-Windenergie, VDMA Power Systems und die Windenergie-Agentur mitteilten. Ende 2016 seien 947 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4 108 Megawatt am Netz gewesen.

Die Stromerzeugung aus Windenergie auf See habe etwa 13 Terrawattstunden betragen, was einem Anstieg um fast 57 Prozent im Vergleich zu 2015 entspreche. "Damit etabliert sich die Offshore-Windenergie weiter im deutschen Strommix und versorgt rund drei Millionen Haushalte mit Strom", heißt es in einer Mitteilung.

Weitere 21 Anlagen mit zusammen 123 Megawatt Leistung seien im vergangenen Jahr errichtet worden und würden und derzeit ans Netz angeschlossen. Im laufenden Jahr werde der Ausbau auf See mit etwa 1400 Megawatt und danach mit durchschnittlich etwa 1000 Megawatt pro Jahr bis 2019 "kontinuierlich" fortgesetzt.

Windstrom gilt als "grunglastfähig"

Weil Wind auf dem Meer stetiger und häufiger weht als an Land, liefern Windräder auf See mehr Strom und sind besser ausgelastet. Sie gelten wie Atom- und Kohlekraftwerke als "grundlastfähig", können also den Versorgungssockel absichern. Der Ausbau erforderte in der Vergangenheit hohe Subventionen, die über die EEG-Umlage von Stromkunden zu tragen sind. Allerdings reichen bisher die Netze gar nicht, um den Windstrom in die Industriegebiete zu transportieren.

Mit der EEG-Reform wurde Anfang 2017 die Förderung über feste Vergütungen von Ökostrom abgelöst durch Ausschreibungen, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Es gilt eine jährliche Höchstmenge, der schleppende Netzausbau wird berücksichtigt.

Für Windkraft auf See sieht die EEG-Reform aber Übergangsfristen vor: Erst für die Inbetriebnahme ab 2021 müssen Betreiber, die für neue Anlagen Fördergeld erhalten möchten, an einer Ausschreibung teilnehmen. Bis dahin gelten für Neuanlagen die bisherigen Fördersätze. Die erste Ausschreibungsrunde ist 2017 geplant.

Kritik übt die Branche an den Vorgaben für 2021 und 2022, für die die Bundesregierung den Zubau auf jeweils 500 Megawatt beschränkt habe. Die Reduzierung des Ausbauvolumens und die starre Festlegung auf die Jahresmengen belasten den Angaben zufolge die Wertschöpfung der Offshore-Windindustrie am Standort Deutschland.