Ökostrom-Erzeuger bekommen Schonfrist

dpa | 18.06.2010
Bild: Setzling


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Berlin - Die Erzeuger von Ökostrom aus Pflanzenöl erhalten sechs Monate Schonfrist. Der Bundestag entschied am Donnerstag, dass die verschärften Bedingungen für eine staatliche Förderung erst ab dem nächsten Jahr gelten. Ursprünglich war vorgesehen, dass bereits ab dem 1. Juli 2010 nur noch dann Fördermittel fließen, wenn das zur Stromerzeugung verwendete Pflanzenöl besonders umweltschonend produziert wurde. Diese Frist wurde jetzt aber mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP um sechs Monate auf Anfang 2011 verschoben. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass es derzeit Engpässe bei der Lieferung von "nachhaltig" hergestellter Flüssig-Biomasse gebe.


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Die jetzt verschobene Neuregelung soll verhindern, dass bei der Herstellung von Ökostrom letztlich Regenwald vernichtet wird. Die Ölpflanzen dürfen deshalb nicht in Regenwäldern und Feuchtgebieten angebaut werden, wenn es eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geben soll. Zudem müssen bei der Stromerzeugung mit Raps-, Palm- und Sojaöl mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt werden als bei Kohle oder Erdgas. Bis 2018 soll diese Quote sogar auf 60 Prozent steigen.



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