Oberlandesgericht: Werbung für "Erdgas statt Heizöl" ist unzulässig

dpa, Verivox
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Oldenburg (dpa) - Ein Erdgaslieferant darf in seiner Werbung nicht pauschal behaupten, dass Kunden mit der Umstellung von einer Ölheizung auf eine Gasheizung Kosten einsparen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg nach Angaben vom Montag entschieden. Gegen die Werbung eines deutschen Energieversorgers mit dem Titel "Wer auf Erdgas umstellt, spart" hatte die Vereinigung der deutschen Mineralölwirtschaft geklagt. Das Gericht sieht in der Werbung eine Irreführung. Ob eine Umstellung günstiger sei, hänge vom Verhalten des Verbrauchers, von der Nutzungsdauer und der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Anlage ab (Aktenzeichen: 1 U 106/06).


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