Oberlandesgericht untersagt unlesbare Klauseln bei Stromwerbung
Frankfurt/Main - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat missverständliche Werbung für Ökostromtarife untersagt. Das OLG bestätige damit eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, teilte die Behörde am Dienstag mit. In dem am 31. März ergangenen Urteil stellte der 1. Kartellsenat des OLG fest, dass eine Anzeige des südhessischen Stromversorgers Entega mit Sitz in Darmstadt unzulässig sei.
In der Anzeige hat den Angaben zufolge ein sogenannter Blickfang-Text Neukunden bei Abschluss eines Vertrages eine Prämie von 50 Euro in Aussicht gestellt. Nur in einer "praktisch kaum lesbaren" Fußnote habe die Entega mitgeteilt, dass die Prämie an einen bestimmten Ökostrom-Tarif und eine Mindestabnahmemenge gekoppelt sei, rügten die Richter. "Der Hinweis selbst muss leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein", forderten die Richter.
Ein Mitbewerber hatte dem Gericht zufolge gegen die Entega-Anzeige geklagt. Die nun bekannt gegebene Entscheidung sei rechtskräftig.
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