Nordrhein-Westfalen bleibt hart: Steinkohlebeihilfen werden gekappt
Der Beihilfebescheid für die RAG AG enthält eine Klausel, wonach der Bund bei zusätzlichen gravierenden Kostenbelastungen für das Unternehmen auf eine Kürzung der Beihilfen verzichten kann. In Bund und Land bestehe aber Einvernehmen darüber, dass diese Klausel derzeit nicht greifen könne, "weil die Entscheidung über die weitere Subventionierung des Steinkohlebergbaus noch offen ist", erläuterte Thoben.
Gemäß einer Modellrechnung werde sich die Finanzierungslücke bis Ende 2012 auf rund 1,5 Milliarden Euro belaufen, sagte die Ministerin. Dies könne nur im Rahmen eines Auslaufbergbaus bewältigt werden. "Wir sollten den Ausstieg am Wochenende beschließen", bekräftigte Thoben. "Wir können uns den defizitären Steinkohlenbergbau in Deutschland schlichtweg nicht mehr leisten." Die Bundesregierung will am nächsten Wochenende bei einem weiteren Spitzengespräch mit den Kohleländern, den Gewerkschaften und der RAG nach einer Lösung suchen.
Die Kürzung der Beihilfen beruht auf einer Kappungsregelung im Beihilfebescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Regelung greift, wenn die RAG im Festsetzungsjahr über 46 Euro pro Tonne Steinkohleeinheit erlöst. 2006 lag der durchschnittliche Verkaufserlös bei rund 64,59 Euro.
Thoben bekräftigte ihre von der SPD kritisierte Äußerung, der Strukturwandel im Ruhrgebiet sei im Wesentlichen abgeschlossen. Die Loslösung von der Montanindustrie sei gelungen, unterstrich die CDU-Politikerin. In den vergangenen 50 Jahren sei die Zahl der Beschäftigten in der Steinkohlebranche um 330 000 und in der Stahlbranche um 275 000 zurückgegangen. "Der Wandel ist zu langsam passiert und viel Geld wurde verplempert", meinte Thoben. Jetzt müsse die Zukunft des Ruhrgebiets gestaltet werden.
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