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Nicht gleich wegwerfen: Kleingedrucktes auf Kassenbons studieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Unterschrieben werden sie täglich, durchgelesen aber kaum jemand: Kassenbons. Auch wenn es an der Supermarktkasse schnell gehen muss, sollten Kunden bei einer Kartenzahlung auch mal einen Blick auf die rückseitig aufgedruckten Zahlungsbedingungen werfen, empfahl Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Schließlich gehe es dabei um die eigenen Daten.

Nötig werde eine Unterschrift immer dann, wenn Kunden nicht in bar, sondern mit ihrer Bank- oder Kreditkarte zahlten, erklärte Rehberg. Mit der Signatur auf der Rückseite des Bons willige der Kunde ein, dass die Summe des Einkaufs von seinem Konto abgebucht werden kann. Das Lastschriftverfahren sei für Kunden relativ sicher, da sie unberechtigte Abbuchungen wieder zurückholen könnten.

Allerdings wollen die Geschäfte auch sichergehen, dass sie das Geld vom Kunden tatsächlich bekommen. Deshalb werden die Daten der Kunden zum Zweck der Zahlungsabwicklung gespeichert. Auch dazu gebe der Kunde mit der Unterschrift seine Einwilligung, sagte Rehberg. Zusätzlich ermächtigt ein Kunde per Unterschrift in der Regel seine Bank dazu, bei Zahlungsproblemen die eigene Adresse herauszugeben. "Deshalb sollte das Konto immer gedeckt sein", riet Rehberg. Denn so müssten weder die eigene Adresse weitergegeben noch die entstehenden Folgekosten bezahlt werden.

Generell sollten Kunden mit ihren Daten vorsichtig sein: "Je mehr ich preisgebe, desto mehr kann schief gehen", sagte Rehberg. Daher sei es für Kunden am besten, sich eine Kopie des Zahlungsbelegs geben zu lassen. Dann könnten sie zu Hause die Zahlungsbedingungen in aller Ruhe durchlesen. "Und für die Zukunft weiß ich dann, was ich unterschreibe." Sollten die Bedingungen auf den Kassenzetteln zu kompliziert oder unverständlich sein, sei es ratsam, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.