Neuland im Telekom-Prozess - Unwägbarkeiten für klagende Anleger

dpa | 26.10.2005
Bild: Telefon mit Wahltasten

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Frankfurt/Main (dpa) - Im millionenschweren Schadensersatzprozess enttäuschter Aktionäre gegen die Deutsche Telekom AG will das Frankfurter Landgericht juristisches Neuland betreten. Der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff machte bei der zweiten mündlichen Verhandlung am Dienstag unmissverständlich klar, dass seine Kammer der nächsthöheren Instanz eine so genannte Musterklage vorlegen wird. Die ersten Klägeranträge darauf liegen schon beim Gericht, obwohl das entsprechende Gesetz noch gar nicht gültig ist.

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Grundlage des Zwischenverfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wird das erst am 1. November in Kraft tretende Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) sein, das eigens zur Bündelung solcher Massenklagen entworfen worden ist. Das OLG entscheidet dabei vorab und für alle Kläger verbindlich wichtige Rechtsfragen, die die untere Instanz vorlegt. Selbst für nachtröpfelnde Klagen aus dem Schlichtungsverfahren werden die Entscheidungen der OLG-Richter gelten, erläuterte Wösthoff. Mehrere Klägeranwälte kritisierten hingegen die angebliche Verkürzung des Rechtsweges und steigende Kostenrisiken für die Kläger in dem Prozess mit einem Gesamtstreitwert von 150 Millionen Euro.

Nach Angaben des Gerichts verlangen rund 17 000 Aktionäre in 2 500 Klagen von der Telekom Schadensersatz für erlittene Kursverluste, die sie auf mangelhafte Angaben in den Prospekten zu verschiedenen Börsengängen zurückführen. Häufigster Angriffspunkt der etwa 750 beteiligten Anwälte ist die Fehlbewertung des Immobilienbesitzes bei Gründung der AG um rund 2 Milliarden Euro, aber auch der umstrittene Erwerb des US-Mobilfunkanbieters Voicestream und anderes. Zusätzlich sind die Bundesrepublik, ihre Bank KfW und die Deutsche Bank beklagt. Anders als zum Prozessauftakt vor einem knappen Jahr hielt sich Wösthoff mit Einschätzungen zu den diversen Streitpunkten zurück - "um keine Pflöcke einzuschlagen", wie er sagte.

Finden sich zehn Musterkläger zusammen, können sie die übrigen Kläger als so genannte Beigeladene ins Boot zwingen. Alle gemeinsam tragen das im Fall Telekom nicht unbeträchtliche Kostenrisiko: Allein ein Gutachten über die historischen Immobilienwerte könnte nach Schätzungen der Justiz leicht 17 bis 20 Millionen Euro kosten. "Das wären bei einer Klage im Wert von 3500 Euro rund 400 Euro Kosten", hat Richter Wösthoff ausgerechnet und findet das angemessen. "Wer zu Gericht geht, muss im Fall einer Niederlage auch die Kosten tragen." Das neue Gesetz mache die Telekom-Klage überhaupt erst handhabbar, sagte der Jurist. Nach der bislang gültigen Zivilprozessordnung würde seine Kammer bis zu 15 Jahre für die Bearbeitung brauchen.

Die Kläger würden in ein Verfahren über drei Instanzen gezwungen, wetterte hingegen der Berliner Klägeranwalt Dietmar Kälberer. Ein millionenschweres Gutachten rechne sich für die meisten Kläger nicht. "Das KapMuG ist ein Instrument, viele Kleinanleger an die Wand zu klagen", sagte der Anwalt. Während mehrere andere Kanzleien darum buhlten, den Musterkläger zu vertreten, lehnte Kälberers Kanzlei KTAG dies ab. Mit effektivem Anlegerschutz habe das KapMuG nichts zu tun.

Die beklagte Telekom hat sich nach den Worten ihres Prozessvertreters Bernd-Wilhelm Schmitz bereits auf das Musterverfahren eingestellt. Das Unternehmen behalte sich einen eigenen Feststellungsantrag vor.

Ein schnelles Ende werde das Musterverfahren nicht bringen, sagte Klägeranwalt Andreas Tilp nach der Verhandlung. Mit Gutachten und Gegengutachten könne sich der grösste deutsche Anlegerprozess noch leicht über mehrere Jahre hinziehen. Er setze vielmehr auf die Akteneinsicht in ein paralleles Verfahren in den USA. Dort hatte die Telekom den Anlegern in einem Vergleich 120 Millionen Dollar gezahlt, allerdings ohne ein Fehlverhalten einzuräumen. Grund für die grössere Kompromissbereitschaft war augenscheinlich die wesentlich stärkere Rechtsposition der Anleger in den USA.



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