Neues Depot? Freistellungsauftrag nicht vergessen
Stand: 09.02.2016
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Hamburg - Manche Wertpapierdepots verlangen hohe Gebühren. Wenn es zu teuer wird, sollte man wechseln. Vieles geht automatisch, doch der Freistellungsauftrag nicht. Die meisten Steuerdaten werden zwar automatisch beim Wechsel übermittelt. "Den Freistellungsauftrag müssen Anleger aber zusätzlich bei der Bank, bei der sie das neue Depot eröffnen, beantragen", sagt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Welche Bank sich eignet, hängt nicht nur von den Gebühren, sondern auch von den Vorlieben der Kunden ab: Persönliche Ansprechpartner finden Anleger meist bei Filialbanken. Wer hingegen alles selbst per Telefon oder online erledigt will, kann das Depot auch bei einer Direktbank eröffnen. "Häufig können Kunden bei Direktbanken eine Menge Geld sparen", erklärt Puzicha. Grundsätzlich gilt: Die alte Bank darf in der Regel für den Wechsel keine Gebühren verlangen.