Neue Stromkennzeichnung gaukelt Verbrauchern Ökostrom vor
Hamburg - Die geänderte Regelung zur Stromkennzeichnung im Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht Anbietern von Atom- und Kohlekraft den Eindruck zu erwecken, dass sie Verbraucher teilweise mit Ökostrom beliefern. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, dass sie diese Verbrauchertäuschung unterstütze.
Die Ökostromanbieter Elektrizitätswerke Schönau, Greenpeace Energy, LichtBlick und Naturstrom fordern, dass die gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung Verbraucher klar und deutlich über den Energiemix informiert, mit dem sie beliefert werden. Die jüngst novellierte Regelung ermögliche es jedoch, dass ein Anbieter ausschließlich Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken kauft, den Kunden aber suggeriert, sie würden teilweise auch mit Ökostrom versorgt.
Hintergrund ist die EEG-Umlage, die Verbraucher für den Ausbau der erneuerbaren Energien bezahlen. Doch der Strom, der damit finanziert wird, dient nicht zu ihrer Versorgung, sondern wird an der Börse verkauft. Dennoch darf er von den Stromversorgern als sogenannte EEG-Quote auf der Stromrechnung, der Webseite und in Werbematerialien ausgewiesen werden. Selbst diejenigen Stromversorger, die keine einzige Kilowattstunde Ökostrom anbieten oder gekauft haben, sehen somit "grüner" aus, als sie sind. Die Kunden würden darüber aber im Unklaren gelassen, kritisieren die Ökostromanbieter. Je nach Anbieter könne der "Greenwashing-Anteil" derzeit bis zu 20 Prozent des Strommixes ausmachen.
Engagement der Kunden hervorheben
Die Stromversorger sollten lieber das Engagement der Kunden hervorheben anstatt vorzugaukeln, selbst etwas für die Energiewende zu unternehmen. Ein einfacher Satz auf der Stromrechnung würde ausreichen: "Durch die Zahlung der EEG-Umlage in Höhe von 3,53 Cent pro Kilowattstunde haben Sie 2011 unabhängig von Ihrem Stromanbieter zum deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beigetragen."
Die Ökostromanbieter stimmen darin überein, dass die Bundesregierung durch die neue Stromkennzeichnung den Etikettenschwindel qua Gesetz unterstützt. Eine gute Stromkennzeichnung sorge für Transparenz und nicht für Verbrauchertäuschung. Die Anbieter fordern, diese Regelung im Energiewirtschaftsgesetz wieder rückgängig zu machen.
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