Neue Selbstverpflichtung zu Jugendschutz bei Handys
Die freiwillige Selbstverpflichtung zu einem verbesserten Jugendschutz im Mobilfunk ist das Ergebnis von Verhandlungen mit den Jugendministerien der Länder und des "Runden Tisches" zum Thema Jugendschutz und Prävention im Internet und Mobilfunk, der sich im Frühsommer 2006 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Bildungs- und Jugendministeriums konstituiert hatte. Staatssekretärin Vera Reiß bezeichnete die Selbstverpflichtung als wichtiges Etappenziel zur Verbesserung des Jugendmedienschutzniveaus im Mobilfunk: "Mit dieser Selbstverpflichtung der Mobilfunkunternehmen kommen wir dem Ziel näher, Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, die mit internetfähigen Handys verschickt und empfangen werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade die Eltern über die Gefahren der Nutzung von Handys durch die Anbieter verstärkt aufgeklärt werden sollen. Darüber hinaus stellen die angebotenen Möglichkeiten, den Zugang zum Internet und das Empfangen und Senden von multimedialen Bildern an den Handys ihrer Kinder zu sperren, einen ersten Schritt dar, den technischen Jugendschutz im Mobilfunk weiterzuentwickeln."
Auch die Geschäftsführerin der FSM, Sabine Frank, unterstrich die gute Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stelle und den Unternehmen: "Die in der neuen Selbstverpflichtung festgehaltenen Maßnahmen machen deutlich, dass ein Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft im Bereich der freiwilligen Selbstkontrolle effektiv funktioniert, um eine Verbesserung des Jugendmedienschutzniveaus zu erreichen. Die Selbstverpflichtung schreibt der FSM eine wichtige Rolle hinsichtlich der Umsetzung und Koordinierung der einzelnen Maßnahmen für unsere Mitglieder zu. Wir freuen uns, die vorgestellten Maßnahmen mit den beteiligten Unternehmen nun in die Tat umsetzen zu können."
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