Neue Rechte für Telefon- und Internet-Kunden
- 1 | Einigung bei Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen
- 2 | Warteschleifen, Anbieterwechsel und Umzug: die Neuerungen
- Weg frei für Reform des Telekommunikationsgesetzes
- TKG-Novelle muss nachgebessert werden
- TKG-Novelle: Kritik auf breiter Front
- TKG-Novelle: Mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz gefordert
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Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig die Reform des Telekommunikationsrechts beschlossen. Telefonkunden sind künftig deutlich besser gestellt: So müssen sie nicht mehr für Warteschleifen zahlen, beim Wechsel des Anbieters dürfen sie höchstens einen Tag ohne Anschluss dastehen und die Rufnummern-Mitnahme soll auch einfacher werden.
Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend eine Einigung zwischen Bund und Ländern bei der Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen erzielt, die ebenfalls in dem Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Der sächsische Staatsminister Karl Johannes Beermann (CDU) sagte im Bundesrat, die gefundene Lösung nutze den Ländern wie dem Bund gleichermaßen.
Nach Beermanns Worten sollen die Länder bei der Versteigerung von Frequenzen künftig mindestens die Hälfte der Erlöse bekommen. Zudem muss der Bundesrat bei Frequenzvergaben seine Zustimmung geben. Der Vermittlungsausschuss hatte sich ebenfalls darauf geeinigt, dass die staatliche Förderbank KfW den Ausbau der Breitbandnetze auch künftig unterstützt.
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