Neue EU-Roaming-Verordnung tritt in Kraft
Heidelberg - Ab dem 1. Juli gilt die neue EU-Roaming-Verordnung, welche sowohl die Kosten für Internetnutzung als auch für Handygespräche im EU-Ausland begrenzt. Eingehende Gespräche dürfen innerhalb der EU von nun an maximal 18 Cent kosten, abgehende Anrufe höchstens 46 Cent (jeweils inklusive Mehrwertsteuer).
Auch das Datenroaming, also die Internetnutzung im EU-Ausland hat einen Kostendeckel bekommen: Ab dem 1. Juli gilt eine automatische Kostenobergrenze von 59,50 (inklusive Mehrwertsteuer) für das mobile Internet. Außerdem sind die Betreiber dazu verpflichtet, ihre Kunden per SMS oder E-Mail zu warnen, wenn sie sich dem Limit nähern. Nur wenn der Nutzer einer Überschreitung der Kostengrenze ausdrücklich zustimmt, wird die Datenverbindung nicht automatisch gekappt. Wer möchte, kann auch eine niedrigere oder höhere Obergrenze mit seinem Anbieter vereinbaren.
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