Neue Energieeinsparverordnung für Bauherren und Hausbesitzer

dpa/tmn
Bild: Heizungsregler


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Berlin - Den 1. Oktober 2009 sollten sich Bauherrren und Eigenheimbesitzer als wichtigen Tag vormerken: Denn an diesem Stichtag tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft, die die energetischen Anforderungen an Gebäude erneut erhöht. Im Klartext: Häuser müssen künftig besser gedämmt werden und Heizungen sollen weniger Energie vebrauchen. Umweltpolitisch soll die Novellierung zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen in Deutschland beitragen. Reduziert werden soll der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990.


Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt, rechnet Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) vor. Das sei ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und gebe einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland.

Bei Neubauten wird - im Vergleich zur alten Regelung - die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt, erläutert Thomas Kwapich von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin. Außerdem müsse die Wärmedämmung der Gebäudehülle etwa 15 Prozent mehr leisten.

Und auch bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle verschärfen sich nach Angaben des Bauministeriums die "Bauteilanforderungen" um 30 Prozent. Das kann zum Beispiel bei der Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Dachs der Fall sein. Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, dass nach der Sanierung der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent gesenkt wird und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein muss als bisher.

Die neue EnEV verpflichtet Hausbesitzer außerdem zum Nachrüsten von Altbauten. Ab dem 1. Oktober gilt, dass bis Ende 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden müssen, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, so Tiefensee. Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.

Damit die Verordnung künftig auch eingehalten wird, führt der Gesetzgeber eine Unternehmererklärung ein, erklärt Kwapich. Mit dieser bestätigt der Unternehmer gegenüber dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht. Auch Ordnungsgelder schreibe die neue EnEV vor.

Für 2012 ist eine erneute Senkung des Energiebedarfs und eine Änderung der EnEV in ähnlicher Höhe vorgesehen, um so die Ziele des Klimaschutzpakets der Regierung zu erreichen. Werden die Verordnungen wie geplant umgesetzt, muss in drei Jahren die energetische Qualität jedes Neubaus etwa einem heutigen "KfW Energiesparhaus 40" entsprechen, erklärt Dirk-Uwe Klaas vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) in Bad Honnef. Ein Blick in die Zukunft der Energiespar-Vorschriften lohnt sich für Bauherren also im eigenen Interesse: Zwar darf bis zum 1. Oktober noch entsprechend der EnEV 2007 gebaut werden, doch wäre ein solches Haus schon 2012 zumindest auf dem Papier ein veralteter Energieverschwender.



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