Netzagentur will Bitstrom-Entgelte nachträglich prüfen
- Bundesnetzagentur verkündet neue Entgelte für IP-Bitstrom-Zugang
- Telekom klagt gegen TAL-Entscheidung der Bundesnetzagentur
- Bundesnetzagentur warnt vor Wettbewerbshürden beim Internetausbau
- Bundesnetzagentur legt Entgelte für Zugang für Telekom-Mitbewerber fest
- Bundesnetzagentur entlässt Telekom teilweise aus Regulierung
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Bonn - Unter Umständen will die Bundesnetzagentur die Kontrolle der Bitstrom-Zugänge der Deutschen Telekom lockern. Die Behörde teilte am Mittwoch mit, dass der Entwurf einer Regulierungsverfügung vorsehe, dass die Telekom ihre Entgelte für den entbündelten DSL-Zugang künftig nur noch nachträglich überprüfen lassen muss. Der Bitstrom versetzt die Wettbewerber der Telekom ohne eigenes Netz in die Lage, breitbandige Internetanschlüsse auch ohne einen gesonderten Telefonanschluss anzubieten.
"Wir wollen der Deutschen Telekom hier die Chance eröffnen, in ihrer Preisgestaltung flexibler zu sein", sagte Behörden-Chef Matthias Kurth. Eine nachträgliche Kontrolle sei aber keinesfalls als "Kontrolle zweiter Klasse" zu verstehen. "Wir werden sorgfältig darauf achten, dass keine Diskriminierung der Wettbewerber erfolgt!" warnte Kurth. Zuletzt hatte die Netzagentur die monatliche Gebühr für den Bitstrom-Zugang auf 18,32 Euro gesenkt.
Die Telekom begrüßte die neu gewonnene Freiheit bei der Preisgestaltung, die Wettbewerber zeigten sich hingegen skeptisch: "Ich glaube, das ist ein sehr gefährliches Spiel, weil die Telekom bereits signalisiert hat, dass sie die Preise nicht akzeptieren will", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbands, VATM, Jürgen Grützner. Eine nachträgliche Überprüfung der Entgelte werde in jedem Fall länger dauern und könnte auch zu Verzögerung bei der Versorgung mit Breitbandanschlüssen in der Fläche führen.
In der Marktanalyse der Netzagentur für den Bitstrom-Zugang wurde die Telekom grundsätzlich als marktbeherrschend eingestuft und dazu verpflichtet, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitband-Zugang zu gewähren. Die schnellen VDSL-Anschlüsse sind dabei eingeschlossen. Bitstrom-Produkte auf Basis reiner Glasfaserinfrastrukturen wurden allerdings nicht in die Marktdefinition einbezogen. Auch eine regionale Abgrenzung des Marktes hält die Behörde nicht für notwendig - die Bitstrom-Anschlüsse werden also nach wie vor deutschlandweit reguliert.
"Mit den geplanten Entscheidungen wird auch im Hinblick auf den zukünftigen Netzumbau sichergestellt, dass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitband-Diensten verfügen", sagte Kurth. Die betroffenen Unternehmen können nun innerhalb eines Monats zu den Entwürfen Stellung nehmen. Anschließend werden sie der Regulierungsverfügung der EU-Kommission vorgelegt.
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