Netzagentur will bei Vergleich der Netzentgelte keine Anbieternamen nennen

dpa
Bild: Stromleitungen



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Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur wird bei ihrer Prüfung und Feststellung der Netzentgelte für Strom und Gas nicht die einzelnen Kostendaten und Namen der Unternehmen veröffentlichen. Auf diesen Vergleich verständigten sich nach einem monatelangen Ringen um die Form der Veröffentlichung von Kostenvergleichen Netzbetreiber und Netzagentur, wie beide Seiten am Donnerstag berichteten. Die Bonner Behörde beschränkt sich danach bei der Feststellung der Entgelte auf einige nach Strukturklassen zusammengefasste Ergebnisse. Die Form der Veröffentlichung habe aber keinen Einfluss auf die individuelle Entgeltgenehmigung, teilte die Bundesnetzagentur mit.

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Dem Vergleich hätten nun die letzten der 115 beschwerdeführenden kommunalen Unternehmen zugestimmt, so dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf damit beendet sei, teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit. Der VKU und seine Mitgliedsunternehmen hatten sich gegen die Bekanntgabe individueller Daten gewandt. Diese Daten müssten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft werden. Eine Veröffentlichung sei rechtlich nicht gedeckt und daher nicht zulässig.

Die Kosten für den Betrieb der Netze werden laut Netzagentur nach Leitungslänge und differenziert nach der Absatzdichte in so genannten Strukturklassen verglichen. Die Kosten seien die ausschlaggebende Größe für die Höhe der Netznutzungsentgelte. Innerhalb der Klassen hätten sich dabei gravierende Kostenunterschiede gezeigt - mit Abweichungen um mehr als das siebenfache vom mittleren Wert. Diese Differenzen könnten nicht allein durch strukturelle Besonderheiten der einzelnen Unternehmen erklärt werden, sagte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth. Vielmehr ließen sie auf "vorhandene Ineffizienzen" schließen. "Damit bestehen noch Effizienzreserven beim Betrieb der Energieversorgungsnetze, die es zu heben gilt." Mögliche Ineffizienzen dürften nicht auf Kosten der Netznutzer gehen.

Die Bundesnetzagentur hat für das Verfahren im Oktober 2005 Daten aller Netzbetreiber in Deutschland erhoben. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der Vergleiche in den - zum großen Teil noch laufenden Entgeltgenehmigungsverfahren - Berücksichtigung finden. Mit einer Veröffentlichung soll für die Unternehmen und die Öffentlichkeit die Transparenz erhöht und zu Beginn der Regulierung ein Überblick über die Ausgangslage geschaffen werden.



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