Netzagentur senkt Netzgebühren - Folgen für Strom- und Gaspreise unklar

dpa
Bild: Stromleitungen


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Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat im Kampf um niedrigere Strom- und Gaspreise weitere Beschlüsse gegen überhöhte Netzgebühren getroffen. Sie kürzte dem Betreiber E.ON Netz GmbH die beantragten Kosten für seine Stromübertragungsleitungen in mehreren Bundesländern um rund 16 Prozent, wie der Präsident der Bonner Behörde, Matthias Kurth, mitteilte. Welche Auswirkungen die Kürzungen auf die Verbraucherpreise haben werden, blieb am Mittwoch unklar. Mehrere Bundesländer wollen sich unterdessen auch für die Zukunft einen direkten Einfluss auf die Strompreise sichern.

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Die E.ON Netz GmbH - eine Tochter der E.ON Energie AG - kündigte nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur an, die Netzentgelte gegenüber den derzeitigen Tarifen um rund neun Prozent zu senken. Auch der Strom-Weiterverteiler RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH kann nur um rund zehn Prozent gekürzte Durchleitungsgebühren verlangen. Der zweitgrößte Verteilernetzbetreiber in Nordrhein- Westfalen rechnet daher mit Umsatzrückgängen im zweistelligen Millionenbereich. Bescheide für weitere 20 größere Stromnetzbetreiber stehen vor dem Abschluss. Bei Gasnetzen erteilte die Netzagentur die ersten Genehmigungen mit gekürzten Entgelten an zwei E.ON-Töchter. Die Netzagentur kontrolliert die Netzkosten zum ersten Mal und bewertet vor allem das Anlagevermögen.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Regulierung der Strom- und Gasmärkte. Es seien dringend weitere Anstrengungen notwendig, um wettbewerbsfähige und verbraucherfreundliche Energiepreise zu gewährleisten. "So ist nicht nur für mich der große Abstand zwischen den Stromerzeugungskosten und den Großhandelspreisen augenfällig. Ich sehe hier auch zu wenig Wettbewerb auf der Angebotsseite."

Verbraucherschützer waren sich über die Folgen der Entscheidungen der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gaskunden uneinig: "Die Senkung wird sich kaum in den Verbraucherpreisen niederschlagen", sagt der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) ist dagegen eine spürbare Entlastung möglich. "Beim Strom macht das knapp ein Cent pro Kilowattstunde aus", sagte VZBV-Energieexperte Holger Krawinkel der dpa. Für einen Haushalt mit drei bis vier Personen ergebe sich so eine Einsparung von etwa 35 Euro pro Jahr.

Behördenchef Kurth sagte, niedrigere Netzentgelte hätten eine "signifikante" Auswirkung auf den Strompreis. Das Netzentgelt fließe zu mehr als einem Drittel in den Endpreis ein. Bei Gas sei der Anteil der Netzkosten zwar mit rund 20 Prozent geringer, dennoch könnten Verbraucher möglicherweise von den Entscheidungen der Regulierungsbehörde profitieren. "Sinkende Netzentgelte wirken sich unmittelbar auf den Gaspreis aus", sagte Kurth. Allerdings könnten gegenläufige Entwicklungen wie höhere Bezugspreise den Absenkungseffekt ausgleichen.

Bei Gas wurden der E.ON Thüringer Energie AG 9,5 Prozent der beantragten Netzkosten nicht anerkannt. Bei E.ON Mitte AG wurden 11 Prozent der geltend gemachten Netzkosten nicht akzeptiert. Die E.ON Thüringer Energie beliefert etwa 110 000 Haushalts- und Gewerbekunden. E.ON Mitte versorgt rund 95 000 Endverbraucher in Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

Die Netzagentur hatte zuvor bereits den Stromriesen RWE, EnBW, Vattenfall Europe sowie dem Regionalversorger Thüringer Energie (TEN) Abschläge zwischen 8 und 18 Prozent bei den Strom-Netzgebühren verordnet. Mit dem Beschluss vom Mittwoch hat die Behörde nun die Prüfung aller vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgeschlossen.

Zahlreiche Versorger planen Strompreiserhöhungen zum Januar 2007 und haben entsprechende Anträge bei den Landesregierungen eingereicht. Diese müssen - mit Ausnahme Baden-Württembergs - die Grundtarife noch bis Mitte 2007 genehmigen. Ein Großteil der zuständigen Minister will sich diesen Einfluss auch für die Zukunft sichern. Dafür soll eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Sachsens Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) sagte, der Bundesrat müsse so schnell wie möglich eine Gesetzesinitiative beschließen. "Wir brauchen diese Kontrollmöglichkeit im Interesse der privaten und kleinen gewerblichen Verbraucher bis der Wettbewerb auf dem Str



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