Nachtspeicherheizung: Ramsauer will Verbot beibehalten

dpa | 17.09.2012
Bild: Gelb leuchtendes Hausmodell unter anderen unbeleuchteten


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Berlin - Nachtspeicherheizungen sollten eigentlich bis 2020 aus Deutschland verschwinden. Doch ein Magazinbericht ließ vermuten, dass die Regierung das Verbot wieder gestrichen hat. Das Bauministerium hat diesen Bericht inzwischen jedoch dementiert.


Nachtspeicherheizungen müssen wie geplant bis 2020 ausgemustert werden. Das Bundesbauministerium dementierte am Dienstag einen Medienbericht, wonach das Verbot gekippt werden könnte, um die Heizungen als Speicher für überschüssigen Ökostrom zu nutzen. "Eine Änderung des Betriebsverbots für Nachtstromspeicherheizungen ist in der Energieeinsparverordnung gegenwärtig nicht vorgesehen", verlautete aus dem Haus von Minister Peter Ramsauer (CSU).

Dem Bericht zufolge sollten Nachtspeicherheizungen doch weiter betrieben werden. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) kippe das 2009 eingefügte Verbot, berichtete die "Wirtschaftswoche" unter Berufung auf die beteiligten Bundesministerien. Weil bis 2020 doppelt so viel erneuerbare Energie vorhanden sein dürfte wie heute, würden die Geräte als Speicher für den Überfluss gebraucht.

Bau-Staatssekretär Rainer Bomba hatte am Freitag in Berlin gesagt, die Bundesregierung habe sich auf eine neue Energieeinsparverordnung für Gebäude geeinigt. Im Gebäudebereich und -bestand werde es keine Verschärfung geben. Bei Neubauten würden die Schrauben etwas angezogen. Nach Zustimmung der Minister könne die Verordnung noch 2012 in den Bundestag kommen. Frühere Entwürfe sahen bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von dreifach verglasten Fenstern und besser isolierten Kellerdecken vor - soweit wirtschaftlich vertretbar.



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