Mietwohnungen: Nachts sind 18 Grad Pflicht
Stand: 29.10.2014
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München - Die Temperaturen sinken, die Heizperiode hat begonnen: Jetzt muss für Mieter nachts die Möglichkeit bestehen, ihre Wohnung auf mindestens 18 Grad zu heizen. Darauf weist der Mieterverein München hin.
Tagsüber, also in der Zeit zwischen 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr, sollten in der Wohnung Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden können. Ist dies nicht möglich, liegt ein Mangel vor, und der Mieter darf seine Miete kürzen. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter fristlos kündigen.
Anders sieht es bei der Warmwasserversorgung aus: Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben. Hier wird in Bad und Küche eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt - spätestens nach 10 Sekunden sollte man warm duschen können.