Mieterbund gegen Mietrechtsänderung für Heizungsmodernisierung
Der Mieterbund und der GdW-Verband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen arbeiten im Auftrag der Bundesregierung zur Zeit an einer Verbesserung des Contracting. Eine solche Lösung, die auch der Entlastung investitionsbereiter Vermieter dienen würde, soll in das große Energie- und Klimaschutzpaket der Regierung einfließen. Noch seien sich beide Verbände uneins, sagte Ropertz.
Um schlimmste Auswüchse zu verhindern, fordert der Mieterbund zwei Bedingungen: "Contracting ist nur akzeptabel, wenn der Contractor verpflichtet wird, in die Heizanlage und damit Energieeinsparung zu investieren." Nötig sei ferner volle Kostentransparenz, "damit nicht die Preise wie derzeit beim Strom plötzlich davon galoppieren". Sei - wie im Regelfall - der Vermieter für Heizung und Modernisierung zuständig, gebe es eine nachvollziehbare Regelung: Nach Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werde der Mietaufschlag auf 11 Prozent der Kosten begrenzt.
Die Umweltministerin von Baden-Württemberg, Tanja Gönner (CDU), hatte dagegen am Vortag erklärt, gerade die gegenwärtige Rechtslage behindere den Klimaschutz in Wohngebäuden. Während der Vermieter die Kosten für eine neue Solaranlage trage, kämen die dadurch erzielten Einsparungen bei den laufenden Energiekosten den Mietern zu Gute. "Das so bestehende Mieter-Vermieter-Dilemma könnte durch eine entsprechende Änderung des Mietrechts aufgelöst werden." Dies hatte kürzlich auch die FDP im Bundestag verlangt.
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