Mieterbund gegen Mietrechtsänderung für Heizungsmodernisierung

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Berlin (dpa) - Bei Klimaschutzinvestitionen der Wohneigentümer sollten die Mieter nach dem Willen des Deutschen Mieterbundes vor überzogenen Mietaufschlägen geschützt bleiben. Die Organisation warnte deshalb am Mittwoch davor, das Mietrecht entsprechend den Forderungen der baden-württembergischen Landesregierung oder der FDP in diesem Punkt zu lockern. Bereits jetzt könne der Vermieter bis 11 Prozent der Kosten für Heizungsmodernisierung und Energieeinsparung in Gebäuden auf die Jahresmiete aufschlagen, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. "Wir brauchen keine Schnellschüsse." Die Balance zwischen Mieter- und Vermieterinteressen müsse gewahrt bleiben.

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Teurer werden kann es allerdings für die Mieter künftig, wenn immer mehr Vermieter zum Energie-"Contracting" (Liefervertrag) übergehen sollten, also zum Beispiel die Heizungsinvestition und - Wartung sowie Brennstoffbeschaffung einem Dritten anvertrauen. Dieser Dienstleister berechne - anders als üblicherweise der Vermieter - auch Gewinnmargen und kalkulatorische Kosten sowie Abschreibungen, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Da wo wir bisher Contracting in den Wohnungsbeständen haben, stellen wir fest, dass es eine deutliche Preiserhöhung für den Mieter bedeutet." Die Rechnung des Dienstleisters geht an den Vermieter, der sie voll an den Mieter weiterreichen könne.

Der Mieterbund und der GdW-Verband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen arbeiten im Auftrag der Bundesregierung zur Zeit an einer Verbesserung des Contracting. Eine solche Lösung, die auch der Entlastung investitionsbereiter Vermieter dienen würde, soll in das große Energie- und Klimaschutzpaket der Regierung einfließen. Noch seien sich beide Verbände uneins, sagte Ropertz.

Um schlimmste Auswüchse zu verhindern, fordert der Mieterbund zwei Bedingungen: "Contracting ist nur akzeptabel, wenn der Contractor verpflichtet wird, in die Heizanlage und damit Energieeinsparung zu investieren." Nötig sei ferner volle Kostentransparenz, "damit nicht die Preise wie derzeit beim Strom plötzlich davon galoppieren". Sei - wie im Regelfall - der Vermieter für Heizung und Modernisierung zuständig, gebe es eine nachvollziehbare Regelung: Nach Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werde der Mietaufschlag auf 11 Prozent der Kosten begrenzt.

Die Umweltministerin von Baden-Württemberg, Tanja Gönner (CDU), hatte dagegen am Vortag erklärt, gerade die gegenwärtige Rechtslage behindere den Klimaschutz in Wohngebäuden. Während der Vermieter die Kosten für eine neue Solaranlage trage, kämen die dadurch erzielten Einsparungen bei den laufenden Energiekosten den Mietern zu Gute. "Das so bestehende Mieter-Vermieter-Dilemma könnte durch eine entsprechende Änderung des Mietrechts aufgelöst werden." Dies hatte kürzlich auch die FDP im Bundestag verlangt.



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