Mieter hat Installation zusätzlicher Messgeräte zu dulden

ddp | 07.07.2010
Bild: Justitia


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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter zur Erfassung des Wärmeverbrauchs die Installation zusätzlicher Messgeräte durch Handwerker dulden müssen. Der Mieter hat somit nicht das Recht, dem mit der Installation beauftragten Handwerker den Zugang zur Wohnung zu verwehren.


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Der Vermieter wollte in der Wohnung eines Mieters einen zusätzlichen Heizkostenverteiler einbauen lassen, der die vom Fallrohr des Heizungsstrangs abgegebene Wärme messen soll. Diese Wärme wurde bisher nicht erfasst. Außerdem wollte er den bereits vorhandenen Heizkostenverteiler umprogrammieren lassen, so dass die Ablesung künftig per Funk erfolgen kann.

Der Mieter versagte dem beauftragen Handwerker den Zutritt zu seiner Wohnung. Er meinte, er müsse ihn nur hereinlassen, wenn erstmals Heizkostenverteiler angebracht werden beziehungsweise defekte Geräte ausgetauscht werden sollen. Das sei hier aber nicht der Fall.

Der BGH gab dem Vermieter recht. Laut Heizkostenverordnung müsse der Vermieter die Wohnung mit geeigneten Heizkostenerfassungssystemen ausstatten. Im Gegenzug müsse der Mieter alle hierfür erforderlichen Maßnahmen dulden, auch den Zutritt zur Wohnung.



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