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Merkel und Sarkozy ziehen bei Unternehmenssteuer an einem Strang

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Paris/Berlin - In der EU-Dauerdebatte um eine Harmonisierung der Firmenbesteuerung preschen Deutschland und Frankreich vor. Merkel und Sarkozy legten ein gemeinsames "Grünbuch" zur möglichen Angleichung der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes bei der Körperschaftssteuer vor.

In Frankreich ist der Steuersatz bisher höher als in Deutschland, die Berechnungsgrundlage beziehungsweise Steuerbasis aber niedriger. Unterm Strich ist die Belastung der Unternehmen in Frankreich höher.

Bei einer Harmonisierung der Körperschaftssteuer wäre nur ein Teil der Steuerlast betroffen. Schließlich gibt es noch die Gewerbesteuer. Merkel hatte in der Vergangenheit aber klargestellt, dass deutsche Unternehmen keine höhere Belastung befürchten müssten. Ein Vergleich:

Deutschland

Hierzulande unterliegen Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) der Körperschaftssteuer. Personengesellschaften hingegen - sie stellen den Großteil deutscher Betriebe dar - zahlen auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Der Körperschaftssteuersatz wurde 2008 von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Hinzu kommen der "Soli-Zuschlag" und die Gewerbesteuer, wodurch die Effektivbelastung steigt. Die nominale Steuerlast von Kapitalgesellschaften wurde von 38,65 auf 29,83 Prozent gesenkt. Werden alle auf lokaler und nationaler Ebene erhobenen Steuern einbezogen, denen Gewinne in Deutschland unterliegen, so liegt die Belastung bei etwa 29,5 Prozent. Die effektive durchschnittliche Steuerbelastung - also einschließlich aller Minderungsmöglichkeiten - liegt bei 28 Prozent.

Frankreich

In Frankreich liegt die Gesamtbelastung bei 42,4 oder 44,1 Prozent - gegenüber den etwa 29,5 Prozent in Deutschland. Die nominale Steuerlast liegt nach früheren Angaben des französischen Rechnungshofes bei 34,4 Prozent. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 33,33 Prozent zuzüglich eines Steuerzuschlags. Die Möglichkeiten, Verluste zu verrechnen, sind aber großzügiger. Im "Grünbuch" heißt es: "Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und französischen Unternehmen zu erhalten, sollten die Konvergenzbemühungen im Bereich der Körperschaftsteuer in erster Linie auf einer Senkung des Regelsatzes der französischen Körperschaftsteuer beruhen ..."

Der Vorschlag der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat im März 2011 Pläne für eine einheitliche Berechnungsgrundlage vorgelegt, die in Deutschland aber auf Widerstand gestoßen sind. Der Vorschlag sah vor, dass europäische Aktiengesellschaften optional Gewinne auf Basis einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) versteuern können. Berlin pochte zuletzt auf eine obligatorische gemeinsame Bemessungsgrundlage. Befürchtet wird, dass ein Aufteilungsmechanismus erhebliche Möglichkeiten für einzelne Staaten bietet, sich ein höheres Steueraufkommen zu sichern.