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Mehrjährige Haftstrafe in Telekom-Spitzelaffäre gefordert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Bonn -  Die Staatsanwaltschaft hat in dem Prozess um Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert. Von der Verteidigung wurde dagegen für den früheren Sicherheitschef des Konzerns lediglich eine Geldstrafe beantragt. Nach einer Verfahrensdauer von rund zwei Monaten will das Landgericht Bonn am Dienstag (30. November, 12.00 Uhr) das Urteil verkünden.

Der frühere Abteilungsleiter Klaus Dieter T. muss sich wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses verantworten. Der Konzern hatte nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2006 illegal Telefonverbindungsdaten von mindestens 60 Personen - überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten - ausspioniert. Damit sollte herausgefunden werden, wie interne Informationen an die Presse gelangt waren. Außerdem muss sich der 60-Jährige wegen Veruntreuung und Betrug verantworten. Er soll Gelder des Konzerns in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Angeklagter soll in "vorauseilendem Gehorsam" gehandelt haben

Die Staatsanwaltschaft sieht im Angeklagten die Schlüsselfigur der Affäre. Mit dem Wissen von T. seien die erhobenen Daten ohne Befugnis an eine Berliner Sicherheitsfirma zur Auswertung weitergeleitet worden, sagte Staatsanwalt Ulrich Kleuser. Der Angeklagte sei dabei der Einzige gewesen, der über das Geschehen "wirklich Bescheid gewusst" habe. Über Jahre seien Verbindungsdaten "missliebiger Journalisten" gespeichert worden. Mit dieser Aktion habe T. "im Alleingang" und in "vorauseilendem Gehorsam" gehandelt, möglicherweise um gegenüber seinen Vorgesetzten glänzen zu können. Konkret legte Kleuser T. sieben Fälle zur Last.

Nach Darstellung der Verteidigung handelte der Angeklagte dagegen im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat, die mit den Ermittlungsergebnissen "hoch zufrieden" gewesen seien. T. habe keine Ambitionen gehabt, drei Jahre vor seinem Ruhestand mit eigenmächtigen Handlungen seine Pension aufs Spiel zu setzen, sagte sein Anwalt. Sein Mandant habe mit der Datenerhebung jedoch gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, was aber angesichts seines bis dahin tadellosen Lebenslaufs mit einer Geldstrafe gerügt werden könne. Veruntreuung und Betrug seien ihm nicht nachzuweisen. T. habe lediglich Personen überführen wollen, die "seinem" Unternehmen Schaden zugefügt hätten.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte bedauerte zum Abschluss der Hauptverhandlung erneut seine Taten und entschuldigte sich bei den Betroffenen. "Ich wollte niemandem persönlich schaden. Auch dem Unternehmen wollte ich nicht schaden", sagte der 60-Jährige. An seiner Loyalität der Telekom gegenüber könne es keinen Zweifel geben.

Der im Prozess als Zeuge geladene damalige Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke hatte jede Verwicklung in die Bespitzelungsaffäre bestritten. Der frühere Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel hatte unter Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht ein Erscheinen im Zeugenstand abgelehnt. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen beide Manager im Sommer eingestellt.

Ursprünglich waren in dem Prozess vier Männer angeklagt. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen jedoch abgetrennt. Gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurde das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.