Mehrere Stromversorger wegen Vertragsklauseln abgemahnt

AFP | 30.09.2010
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Berlin - Durch die Abmahnung von mehreren Stromanbietern haben Verbraucherschützer zahlreiche Verbesserungen für Stromkunden erzielt. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) überprüfte von November 2009 bis März 2010 insgesamt 31 Verträge von Anbietern wie Vattenfall, RWE, Yello oder Flexstrom und mahnte unzulässige Klauseln ab. Als Konsequenz hätten viele Unternehmen daraufhin die bemängelten Vertragsklauseln - beispielsweise zu Regelungen der Preisanpassung oder zum Vertragsbeginn - ganz oder teilweise geändert.


Unzulässig ist laut Gerichtsurteil etwa eine Klausel, nach der ein Anbieter die Änderung des örtlichen Grundversorgerpreises mit sofortiger Wirkung an seine Kunden weitergeben darf. Auch Bestimmungen, die einen Verbraucher im Unklaren lassen, wann sein Vertrag beginnt, sind laut Gerichtsurteil nicht zulässig. Abmahnungen erhielten laut vzbv zudem Versorger, die sich selbst ein Kündigungsrecht schon bei geringem Zahlungsverzug in die Verträge schrieben. Auch Klauseln zu erhöhten Mahngebühren oder dem Zwang zur Einzugsermächtigung für das Girokonto sind laut vzbv unzulässig.



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